Fernverkehr
1. Mär 1989
Die Tourenkarte der DB gilt an zehn beliebigen Tagen innerhalb von 21 Tagen auf einem Streckennetz von ca. 1000 km im gewählten Tourenkarten-Bezirk. Auch auf den meisten Bahnbuslinien darf mitgefahren werden. Einzige Bedingung ist, daß man mindestens 250 km anreist. Für Berliner Reisende ist diese Karte zum Preis von 47 DM für eine und 64 DM für zwei Personen besonders günstig, weil Berliner praktisch immer eine Anreise von über 250 km haben, da die DR-Strecken angerechnet werden. Schon die Benutzung der Tourenkarte nur für das Stück der An- und Abreise, welches im gewählten Tourenkarten-Bezirk liegt, kann preisgünstiger sein, als der Mehrpreis für eine durchgehende Rückfahrkarte bis zum Zielbahnhof im Vergleich zum Preis einer Rückfahrkarte bis zum ersten Bahnhof im Tourenkarten-Bezirk. Allerdings ist eine Fahrtunterbrechung erforderlich, weil die Tourenkarte erst auf einem Bahnhof, der besagte 250 km vom Abgangsbahnhof entfernt ist, bei Vorlage einer Rückfahrkarte erworben werden kann. Doch oft kann man die Umsteigezeit zum Kauf der Tourenkarte nutzen (wenn die Fahrkartenausgabe geöffnet ist).
Ein paar Beispiele: Ab Hamburg kann man die 237 km nach Westerland oder die 177 km nach Flensburg mit der Tourenkarte fahren. Ab Hannover oder Hildesheim gelangt man mit der Tourenkarte bis nach Kassel oder Paderborn, ab Kreiensen bis Fulda oder sogar Marburg. Aber natürlich auch in Bebra, Ludwigsstadt oder Hof kann man sie kaufen. Außer am Hin- und Rückfahrttag kann man dann noch acht weitere Tage im Bezirk beliebig hin und her fahren.
Demgegenüber ist für Berliner das Bahn-Bonus-Heft der DB, mit dem man als Oftfahrer eine Freifahrkarte bekommen kann, nicht so empfehlenswert. Denn hier ist die DB kleinlich: Während die DR-Strecke auf die Mindestentfernung bei der Tourenkarte angerechnet wird, ist dies bei der Mindestentfernung für Eintragungen ins Bahn-Bonus-Heft (101 km) nicht der Fall, So kommt es, daß die Tarifentfernung von 100 km zwischen Helmstedt und Hannover nicht ins Bonus·Heft eingetragen wird, obwohl der Reisende ja mit insgesamt 287 Tarif-km die Mindestentfernung weit überschreitet. Ein DB-Zugbegleiter meinte daraufhin einmal zu einem Reisenden: "Kluge Bahnkunden kaufen sich in so einem Fall eine Fahrkarte für ein etwas entfernteres Ziel." Doch das ist keine akzeptable lösung für die Berliner Bahnreisenden. Nachdem dieses Problem auch schon in der Berliner Tagesgpresse erörtert wurde, sollte die DB endlich auch kürzere Strecken eintragen, wenn die Mindestentfernung von 101 km teilweise bei einer anderen Bahngesellschaft zurückgelegt wurde.
IGEB
aus SIGNAL 3/1989 (März 1989), Seite 10