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BVG hält Zusage nicht ein


IGEB

1. Feb 1992

Am 2.1.1992 hat die BVG bei mehreren Buslinien die Fahrtrouten und bei über 60 Buslinien die Fahrpläne verändert, überwiegend im Ostteil der Stadt. Da es auch schon in den Vormonaten zahlreiche Fahrplanänderungen gab, stimmt kaum noch einer der im Kursbuch vom Juni 1991 abgedruckten Bus- und Tram-Fahrpläne. Deshalb ist die Herausgabe eines neuen Kursbuches zur umfassenden Fahrgastinformation längst überfällig. Stattdessen kündigte die BVG im Dezember ein weiteres Nachtragsheft zum Kursbuch für Ende Januar an.

Nun hat sich die BVG entschieden, selbst dieses Nachtragsheft nicht herauszugeben! (Siehe dazu auch SIGNAL-Rückseite.) Die Fahrgäste brauchen nach BVG-Meinung offenbar über Fahrplanänderungen und über die permanenten Taktausdünnungen nicht mehr informiert zu werden.

Der Fahrgastverband IGEB hält dieses Verhalten der BVG für unzumutbar. Zum einen wurden damit die Fahrgäste getäuscht, denen der Nachtragsfahrplan zugesagt worden war. Zum anderen wurden nach den zahllosen, z.T. völlig unnötigen Fahrplanänderungen des letzten halben Jahres erneut die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes mißachtet, das dem Verkehrsbetrieb vorschreibt, Fahrplanänderungen rechtzeitig und umfassend bekanntzugeben.

Zu kritisieren ist aber ebenso der Verkehrssenator, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Die IGEB hat deshalb Senator Haase jetzt schriftlich auf die Verstöße der BVG gegen § 40 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (in der Fassung vom 8.8.1990) aufmerksam gemacht und ihn zum Handeln aufgefordert. In § 40 Abs. 4 wird vorgeschrieben: Fahrpläne und Fahrplanänderungen sind vom Unternehmer ortsüblich bekanntzumachen. Ferner sind die gültigen Fahrpläne in den zum Aufenthalt der Fahrgäste bestimmten Räumen anzubringen. An den Haltestellen sind mindestens die Abfahrtzeiten anzuzeigen.

Von der BVG erwartet die IGEB,

IGEB

aus SIGNAL 1/1992 (Februar 1992), Seite 6