Aktuell

Job-Tickets für den öffentlichen Dienst


Senatsverwaltung für Inneres

1. Mär 1992

Innensenator Heckelmann, der u.a. für das öffentliche Dienstrecht und die Bezahlung der öffentlich Bediensteten Berlins zuständig ist, spricht sich nachdrücklich dafür aus, allen im öffentlichen Dienst Berlins stehenden Dienstkräften sogenannte Job-Tickets zu Sonderkonditionen zur Verfügung zu stellen. Bei dem in westdeutschen Städten zum Teil schon in großem Umfang eingeführten Job-Ticket handelt es sich um Sammelkarten der jeweiligen Nahverkehrsbetriebe, die aufgrund großer Bestellmengen zu Sonderkonditionen an private Unternehmen und Behörden abgeben und von diesen wiederum an ihre Mitarbeiter mit teilweise erheblichen weiteren Abschlägen als soziale Zusatzleistung weitergegeben werden.

Heckelmann: "Das Job-Ticket bietet eine geradezu ideale Kombination von Vorteilen, die sich der Senat nicht entgehen lassen darf. Zum einen tragen sie mit Sicherheit dazu bei, daß noch mehr öffentliche Bedienstete als bisher künftig auf das Auto für die Fahrt zur Arbeit verzichten und stattdessen auf die öffentlichen Nahverkehrsmittel umsteigen werden; dies ist die verkehrs- und umweltpolitische Komponente. Zugleich erweitert die BVG ihren Kundenkreis und erzielt Zusatzeinnahmen; dies ist die finanzpolitische Komponente. Ebenso wichtig ist jedoch auch die tarifpolitische Komponente, daß nämlich der größte Arbeitgeber Berlins, die öffentliche Hand, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit relativ geringem finanziellem Aufwand eine bedeutende soziale Zusatzleistung gewährt, mit der zugleich wichtige andere Gemeinschaftbelange gefördert werden."

Die Innenverwaltung ist in Sachen Job-Ticket inzwischen an die Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe als Fachaufsicht über die BVG und die Finanzverwaltung herangetreten, um Einzelheiten der Einführung von Job-Tickets für den öffentlichen Dienst und insbesondere ihren Preis schnellstmöglich zu klären.

Heckelmann: "Ich bin davon überzeugt, daß dem Senat auf diesem Gebiet eine Vorbildfunktion obliegt. Wenn es gelingt, viele weitere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zum Verzicht auf das Auto zu bewegen, dann wird dies mit Sicherheit in vielen anderen Bereichen, wie den Industriebetrieben und den großen privaten Verwaltungen, Schule machen. Dies wäre für unsere Stadt ein großer Gewinn. Ich werde diese Entwicklung noch dadurch fördern, daß ich möglichst viele der angemieteten Mitarbeiter-Parkplätze kündigen und diese Form der staatlich finanzierten Bequemlichkeit beenden werde. Dies gilt selbstverständlich nicht für behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf einen in unmittelbarer Nähe zur Dienststelle gelegenen Parkplatz angewiesen sind." Landespressedienst, 11.2.92

Senatsverwaltung für Inneres

aus SIGNAL 2/1992 (März 1992), Seite 4