Notizen
1. Mär 1993
Unter bestimmten Vorausssetzungen erstattet die Bahn ihren Kunden den IC-Zuschlag. Mehrere Fahrgäste berichteten dem Berliner Fahrgastverband IGEB, daß bei fehlendem Speisewagen und erheblichen Verspätungen im IC-Verkehr der Zuschlag nach einem Antrag bei der Zentralen Kundenbetreuung der DB (Kaiserstraße 3 in W-6500 Mainz 1) zurückgezahlt wurde.
IGEB
aus SIGNAL 3/1993 (April 1993), Seite 10