Aktuell

Geplanter Verkehrsverbund verstößt gegen EG-Recht


IGEB

1. Mai 1993

Die bisher bekannt gewordenen Pläne von Berlins Verkehrssenator Herwig Haase, noch bis zum Jahresende einen Verkehrsverbund als Unternehmensverbund zu gründen, verstoßen gegen die Beschlüsse der Europäischen Gemeinschaften. Gravierende Nachteile und hohe Kosten wären die Folge.

Die EG fordert seit 1992 verbindlich, erst recht für Neugründungen, einen Kommunalverbund, der von den Gebietskörperschaften der Region getragen wird. Dieser Verbund bestellt und bezahlt dann Verkehrsleistungen bei öffentlichen und privaten Verkehrsbetrieben, die miteinander konkurrieren. Verkehrssenator Haase will aber einen von den Verkehrsbetrieben der Region getragenen Verbund durchsetzen (Unternehmensverbund), wobei die Betreiber die Verteilung der Verkehrsleistung unter sich ausmachen. Dies hat schwerwiegende Nachteile zur Folge:

Wieder einmal weigert sich der Berliner Verkehrssenator, auf anerkannte Fachleute wie z.B. Volker Sparmann, dem Gründer des Nachfolgeverbundes für den Frankfurter Verkehrsverbund, zu hören. Wieder einmal favorisiert Haase die für Berlin schlechteste Lösung. Der Berliner Fahrgastverband IGEB e.V. fordert daher

IGEB

aus SIGNAL 4/1993 (Mai 1993), Seite 5