Nahverkehr

Linienkonzessionen


Christian Gaebler, SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus

1. Jul 1999

Mit welchen Laufzeiten werden in Berlin Konzessionen für Straßenbahn- und U-Bahn-Linien erteilt?

Konzessionen für den Straßenbahn-Verkehr werden für maximal 25 Jahre erteilt. Foto: Marc Heller, Oktober 1998

Nach § 16 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist die Geltungsdauer der Genehmigung für Straßenbahn- und Obusverkehr so zu bemessen, daß sie mindestens der gewöhnlichen Nutzungsdauer der Betriebsanlagen entspricht. Genehmigungen für Straßenbahn-Linien werden auf 25 und für U-Bahn-Linien auf 90 Jahren erteilt.

Wann laufen die bestehenden Konzessionen der BVG für den Straßenbahn- und U-Bahn-Bereich aus?

Je nach Linie laufen die Straßenbahn-Genehmigungen bis zum Jahr 2018, 2021 oder 2022. Im U-Bahn-Bereich erfolgt das nächste Auslaufen der Gültigkeit im Jahr 2008, die letzte bestehende Genehmigung erlischt 2086. Hierzu ist zu bemerken, daß die Genehmigung teilweise nur kurze Abschnitte einer Linie betreffen. Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, wird darauf hingewiesen, daß sich aus der Dauer der Genehmigungen keine Ansprüche auf Bezuschussung auf durch das Land Berlin ableiten lassen.

Christian Gaebler, SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus

aus SIGNAL 4/1999 (Juli 1999), Seite 7