Nahverkehr
1. Jul 1999
Nach § 16 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist die Geltungsdauer der Genehmigung für Straßenbahn- und Obusverkehr so zu bemessen, daß sie mindestens der gewöhnlichen Nutzungsdauer der Betriebsanlagen entspricht. Genehmigungen für Straßenbahn-Linien werden auf 25 und für U-Bahn-Linien auf 90 Jahren erteilt.
Je nach Linie laufen die Straßenbahn-Genehmigungen bis zum Jahr 2018, 2021 oder 2022. Im U-Bahn-Bereich erfolgt das nächste Auslaufen der Gültigkeit im Jahr 2008, die letzte bestehende Genehmigung erlischt 2086. Hierzu ist zu bemerken, daß die Genehmigung teilweise nur kurze Abschnitte einer Linie betreffen. Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, wird darauf hingewiesen, daß sich aus der Dauer der Genehmigungen keine Ansprüche auf Bezuschussung auf durch das Land Berlin ableiten lassen.
Christian Gaebler, SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus
aus SIGNAL 4/1999 (Juli 1999), Seite 7