Nahverkehr

Zum Artikel Straßenbahnsperrung in der Innenstadt: Größter anzunehmender Unfug
(SIGNAL 1/99)


BVG, Unternehmensbereich Straßenbahn

1. Jul 1999

Grundsätzlich muß festgestellt werden, daß bei Havarien, die auch in diesem Umfang und in dieser Dauer als sehr seltene Ausnahmen anzusehen sind, naturgemäß keine Vorbereitung hinsichtlich der Streckenorganisation sowie der Information von Fahrgästen und Fahrpersonal möglich ist. Daraus resultiert zwangsläufig, daß Mängel bei der Fahrgastinformation nicht gänzlich vermeidbar sind. Die Kompliziertheit des Wasserrohrbruchs Prenzlauer Allee/Mollstraße bestand darin, daß weder Ausmaß der Sperrungen noch die Dauer am ersten Tag erkennbar waren.

Für die Linien 1 und 1E gab es am 14. Januar 1999 vier verschiedene Betriebszustände. Die Ursache dafür lag in unterschiedlichen Einschätzungen hinsichtlich der Befahrbarkeit der Gleisverbindung Prenzlauer Allee - Torstraße durch Polizei, Tiefbauamt und BVG.

Die Maßnahmen zur umfassenden Fahrgastinformation wurden nach Havariebeginn sofort durch die Betriebsleitstelle eingeleitet. Das Fahrpersonal wurde angewiesen, an Schwerpunkthaltestellen entsprechende Durchsagen zu machen. Mitarbeiter der Betriebsaufsicht nahmen im Rahmen der Möglichkeiten die Information an nicht befahrenen Streckenabschnitten vor. Im Laufe des Vormittags (14. Januar 1999) erfolgte die Plakatierung der betroffenen Haltestellen. Hierbei wirkte sich erschwerend die wechselnde Führung der Linien 1 und 1E aus.

Durch die Zentrale Leitstelle erfolgte ständig die Information von Presse, Rundfunk und Fernsehen. Diese Medien berichteten intensiv über die eingeleiteten Verkehrsmaßnahmen. Gleichzeitig wurde durch die Zentrale Leitstelle die Fahrgastinformation auf den tangierenden Schnellbahnhöfen veranlaßt.

Abschließend ist festzustellen, daß die Komplexität der Havarie für unsere Fahrgäste erhebliche Erschwernisse zur Folge hatte. Die Mitarbeiter der BVG waren jedoch bemüht, diese Erschwernisse auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

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IGEB: Leider ist der Unternehmensbereich Straßenbahn in seiner Antwort mit keiner Silbe auf den Kern des Problems eingegangen: nicht die teilweise hilflose Informationspolitik bei dieser in der Tat unverschuldeten Havarie stand im Mittelpunkt unserer Kritik, sondern die Tatsache, daß die BVG ohne Not und entgegen der Einschätzung von Sachverständigen die Nutzbarkeit des Mollknotens beim jüngst erfolgten Umbau eingeschränkt hat. Und derartige Havarien/Demos/Polizeieinsätze können sich jederzeit wiederholen... (so, wie wir es jetzt tun).

BVG, Unternehmensbereich Straßenbahn

aus SIGNAL 4/1999 (Juli 1999), Seite 12