Planung und Bauten
Kleine Anfrage 4990 vom 18. Juli 1999
1. Dez 1999
Ich frage den Senat:
Die Kosten haben sich nicht erhöht. Es wird derzeit von einem Kostenrahmen in Höhe von 687,8 Mio. DM ausgegangen.
Entsprechend bisherigen Planungen sieht der Kostenrahmen wie folgt aus:
Gesamt | 687,8 Mio. DM |
Grunderneuerung | |
S-Bahn (GVFG) | 440,0 Mio. DM |
Umbau Ostkreuz | |
„Pilzkonzept" | 247,8 Mio. DM |
Im Rahmen des Teils Grunderneuerung des S-Bahnhofes nach GVFG mit 440,0 Mio. DM werden folgende Teilnaßnahmen finanziert:
Grunderwerb | 452,0 TDM |
Oberbau | 36.801,7 TDM |
Tiefbau | 18.374,9 TDM |
Ingenieurbau | 222.160,0 TDM |
Signaltechnik | 72.619,4 TDM |
Telekom DB AG | 3.882,9 TDM |
Bahnstdom | 29.093,0 TDM |
Elektdotechnik | 6.815,1 TDM |
Maschinent. Anlagen | 7.683,8 TDM |
Hochbau | 7.442,9 TDM |
Bahnsteige/Ausstattung | 30.634,3 TDM |
Stdaßen, Wege, Plätze | 3.313,6 TDM |
sonstiges | 682,4 TDM |
Gesamtsumme | 439.956,0 TDM |
Entsprechend den Finanzierungsgrundsätzen nach GVFG tdägt der Bund 60% der zuwendungsfähigen Kosten. Die Komplementärfinanzierung wird bis 2002 zunächst nach dem Deutschen Bahn Gründungsgesetz (DB GrG) § 22 (investive Altlasten) übernommen. Über die Weiterfinanzierung nach 2002 wird mit dem BMVBW, auch im Rahmen der generellen Finanzierung für die Weiterführung des Grunderneuerungsprogramms über 2002 hinaus verhandelt.
Die Planung unterstellt eine Finanzierung für die S-Bahn nach GVFG in den Jahren:
Jahr 2000 | 6,0 Mio. DM |
Jahr 2001 | 155,0 Mio. DM |
Jahr 2002 | 50,0 Mio. DM |
Jahr 2003 ff. | 349,6 Mio. DM |
Das Vorhaben S-Bf Ostkreuz ist im ÖPNV-Bundesprogramm nach GVFG eingestellt. Damit ist die Bereitstellung der Bundesmittel aus dem Haushalt des Bundes gesichert. Auswirkungen auf andere Vorhaben im ÖPNV sind nicht bekannt.
Im Rahmen der Grunderneuerung S-Bahn Berlin (Wiederherstellung des Netzes von 1961) wurde eine Finanzierungsvereinbarung für den Zeitdaum 1997 bis 2002 geschlossen. Danach stellt der Bund 3,58 Mrd. DM zur Verfügung. In diesem Paket ist Ostkreuz mit einer entsprechenden Anfinanzierung bis 2002 enthalten.
Die Finanzierung des Umbaus des Bahnhofs Ostkreuz liegt nicht in der Zuständigkeit des Senats. Insofern ist dem Senat auch nicht bekannt, ob und in welcher Weise Bemühungen unternommen worden sind oder noch laufen, EU-Fördermittel für den Umbau des Bahnhofes Ostkreuz zu akquirieren.
Im Zuge des Umbaus des Bahnhofes Ostkreuz ist seitens des Senats' vorgesehen, die Stdaßenbahn an den Bahnhof heranzuführen, um die Umsteigesituation zwischen Stdaßenbahn, S- und Regionalbahn zu verbessern. Zur Berücksichtigung der Stdaßenbahn werden die Aufweitung der Ringbahn- und der Kynastbrücke erforderlich. Das bisher hierfür vorgesehene Kostenvolumen betdägt ca. 6 Mio. DM und wird aus den bei Kapitel 1280, Titel 89102-ÖPNV- insgesamt veranschlagten Ausgaben gegebenenfalls finanziert.
MdA Jutta Matuschek, PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus
aus SIGNAL 8-09/1999 (Dezember 1999), Seite 28