Berlin
Kleine Anfrage
1. Jul 2000
Da aus den unter 2. genannten Gründen noch nicht alle Unterlagen fertiggestellt sind, ist das notwendige planrechtliche Verfahren für den S-Bahnhof Kolonnenstraße bisher nicht eingeleitet worden.
Nach Auskunft der zuständigen DB Station & Service hat es im Planungsablauf Schwierigkeiten gegeben, die bedauerlicherweise Zeitverzug verursacht haben. So konnte die Entwurfsplanung nicht zum geplanten Zeitpunkt beauftragt werden, da auf Grund bahninterner Vorschriften eine erneute Ausschreibung durchgeführt werden mußte. Ferner mußte entgegen der ursprünglichen Vorgabe der Zusatzwunsch der S-Bahn Berlin GmbH nach Errichtung eines Aufsichtsgebäudes eingearbeitet werden. Zudem kam es hinsichtlich notwendiger Abstimmungen und Durchführung weiterer Planungsschritte, zum Beispiel Untersuchungen zum Schall und Erschütterungsschutz, die zur Einleitung des planrechtlichen Verfahrens erforderlich sind, zu nicht vorhersehbaren Verzögerungen.
Es wird jedoch bahnseitig alles versucht, die v om Vorstand der Deutschen Bahn AG seinerzeit genannte Terminkette noch einzuhalten. Insbesondere im Hinblick auf die nicht genau kalkulierbare Dauer des planrechtlichen Verfahrens ist jedoch aus heutiger Sicht zu befürchten, daß sich die Inbetriebnahme des S-Bahnhofs Kolonnenstraße bis zum Jahr 2002 verzögert.
Der Senat von Berlin ist in den Planungsprozeß der DB Station & Service AG für den S-Bahnhof Kolonnenstraße eingebunden und drängt hier kontinuierlich auf schnellstmögliche Fertigstellung. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Krautzberger
MdA Christian Gaebler, SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
aus SIGNAL 4-05/2000 (Juni/Juli 2000), Seite 12