Berlin
Einige Interregios (nicht alle!) in Berlin und Brandenburg können seit 28. Mai 2000 mit VBB-Fahrkarten ohne Aufpreis benutzt werden. Die komplizierten Regelungen dazu sind offensichtlich noch nicht ausreichend bekannt.
1. Jul 2000
Auf folgende IR-Linien gilt der VBB-Tarif auf den nicht eingeklammerten Abschnitten:
(Cottbus -) Lübben - Berlin Stadtbahn - Brandenburg/Havel (- Bremen)
(Frankfurt/M. -) Berlin Wannsee - Berlin Stadtbahn - Prenzlau (- Stralsund)
(Rostock -) Fürstenberg - Berlin Stadtbahn - Berlin Schönefeld (- Elsterwerda - Chemnitz). Von Schönefeld nach Elsterwerda gilt der VBB-Tarif nur mit einer Anschlußmonatskarte Südbrandenburg.
Das Schöne-Wochenend-Ticket gilt nach wie vor nicht im IR. Ein „gebrochener Verkauf" von VBB-Tarif und DTP ist nicht zulässig. Das heißt, es werden keine Anschlußfahrscheine bei „ein- oder ausbrechendem Verkehr" zum VBB-Gebiet verkauft.
Für ein Fahrrad muß eine Fahrradkarte des Fernverkehrs oder eine Mehrtages-Fahrradkarte gelöst werden. Außerdem ist eine Fahrradplatz-Reservierung erforderlich. Im IR können keine VBB-Fahrscheine gekauft werden, es werden nur DTP-Fahrscheine angeboten. Nur in der IR-Linie 14 Berlin-Ostbahnhof - Lübben werden auch VBB-Fahrscheine im Zug verkauft.
Auf folgende IR-Linien gilt der VBB-Tarif nicht:
Berlin Ostbahnhof - Berlin Stadtbahn - Rathenow - Amsterdam
Berlin Zoo - Berlin Stadtbahn - Jüterbog - Frankfurt (Main)/Oberstdorf
Für den VBB-Fahrgast vom Bahnhof Zoo nach Schönefeld steht also die IR-Linie 34 Richtung Chemnitz zur Verfügung. Die Interregio-Linie Richtung Frankfurt (Main)/Oberstdorf ist nicht im VBB-Tarif enthalten, obwohl sie in Berlin die gleiche Strecke fährt wie IR-Linie 34.
Die IGEB begrüßt die Freigabe der Interregios ausdrücklich. Der Hintergrund für die Freigabe einiger IR's ist eine Bestellung und Bezahlung durch das Land Brandenburg aus Regionalisierungsmitteln. Somit erklärt sich auch der Ausschluß des gebrochenen Tarifs. Das Land will nur den Verkehr innerhalb Berlin/Brandenburgs bezahlen.
Wer über diese Grenzen hinausfährt (Fernverkehr in wirtschaftlicher Eigenverantwortung der Deutschen Bahn AG), soll den vollen Bahntarif zahlen.
Dieses Modell will die Bahn künftig verstärkt praktizieren. Der „InterRegioExpreß" soll einmal den IR und den RE ersetzen - teilweise von den Ländern finanziert. Die Bahn zieht sich aus der finanziellen Verantwortung zurück; das Risiko bleibt bei den Ländern, also dem Steuerzahler.
Die Informationen in den Medien und bei den Verkehrsbetriebe zum Thema IR-Freigabe sind bisher recht widersprüchlich und zum Teil sogar falsch. Das ist bei dieser komplizierten Regelung vielleicht sogar verständlich, aber auf keinen Fall im Sinne der Fahrgäste. Wir hoffen, daß wir zur Klärung beigetragen haben, dennoch können wir natürlich für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen!
IGEB, Abteilung S-Bahn und Regionalverkehr
aus SIGNAL 4-05/2000 (Juni/Juli 2000), Seite 19-20