Almut Mommert, CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
1. Mär 2001
Wie wird der Modellversuch
„Arbeitslosenticket” durchgeführt?
Wie viele Arbeitslosenhilfeempfänger haben
das Ticket bisher gekauft?
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und
die S-Bahn Berlin GmbH haben mitgeteilt,
daß jeweils von ihren Verkaufsstellen folgende
Anzahl von Wertabschnitten für
das Berlin-Ticket A (Arbeitslosenhilfeticket)
verkauft wurden:
Zeitraum
BVG
S-Bahn
Summe
25.7.-24.8.00
5.767
2.844
8.611
25.8.-5.9.00
6.154
3.086
9.240
Wieviele davon haben vorher
eine Umweltkarte benutzt?
Die BVG und die S-Bahn Berlin GmbH haben
mitgeteilt, daß lhnen die Anzahl der
Käufer des Berlin-Tickets A, die vor dessen
Einführung eine Umweltkarte genutzt
haben, nicht bekannt ist. Es steht den Verkehrsunternehmen
kein entsprechend differenziertes
Datenmaterial aus der Marktforschung zur Verfügung.
Bei der Kalkulation möglicher Mindereinnahmen,
die aus der Einführung des
Berlin-Tickets A resultieren, schätzen die
genannten Verkehrsunternehmen den
Stammkunden-Anteil in diesem Kundensegment
auf Basis entsprechender Erfahrungswerte auf 15 Prozent.
Nach welchen Kriterien
wird der Modellversuch
ausgewertet?
Nach Darstellung von BVG und S-Bahn
Berlin GmbH ist das wesentliche Auswertungskriterium
der Absatz von Wertabschnitten für
das Berlin-Ticket A im Testzeitraum
und die hieraus gegebenenfalls
resultierende Kompensation der erwarteten
Mindereinnahmen durch das preisreduzierte
Tarifangebot. Es ist nach Ansicht
der BVG insbesondere zu prüfen, ob unter
Berücksichtigung der Anzahl der gewonnenen
Neukunden bei den Beziehern
von Arbeitslosenhilfe gegebenenfalls die
Möglichkeit besteht, das Angebot des
Berlin Tickets A über den Testzeitraum eines
Jahres hinaus fortzuführen.
Wann wird der Modellversuch
ausgewertet?
Der Zeitpunkt der Auswertung des Modellversuches
ist nach Aussagen der BVG
und der S-Bahn Berlin GmbH so zu Wählen,
daß die Ergebnisse Grundlage der
Entscheidung über eine Fortführung dieses
Tarifangebotes über den 31. Juli 2001
hinaus bilden können.
Warum ist in der Drucksache
14/493 nur das 1996 abgeschaffte
Arbeitslosenhilfeticket
erwähnt und nicht darauf
hingewiesen, daß es davor ein
Ticket für Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfebezieher
gab?
Der Anlaß der Mitteilung Zur Kenntnisnahme
über „preisgüngstige ÖPNV-Nutzung für Erwerbslose
durch Arbeitslosenticket (Drucksache 14/493)
War entsprechend dem Beschluß des
Abgeordnetenhauses vom 23. September 1999
die Forderung nach Einführung einer verbilligten
Monatskarte für Arbeitslose. Bei der Erwähnung
der Regelung zum Arbeitslosenticket,
das bis zu 7. Juni 1996 gültig
war, ging es darum, deutlich zu machen,
daß das Land Berlin seinerzeit Ausgleichszahlungen
an die Verkehrsunternehmen
leisten mußte. Ein historischer Abriß zum
Arbeitslosenticket war nicht beabsichtigt.
Ist bei den Planungen für das
Arbeitslosenticket ausgerechnet
worden, wie hoch der Kreis
der Anspruchsberechtigten
wäre, wenn man die Arbeitslosen,
die von der Zuzahlung zu
Medikamenten befreit sind,
mit einbezogen hätte, und
wie groß ist diese Gruppe?
Die BVG und S-Bahn Berlin GmbH haben
mitgeteilt, daß sie im Vorfeld der Einführung
des Berlin-Tickets A umfangreiche
Überlegungen zur Ausgestaltung eines
entsprechenden Angebotes vorgenommen
haben. In diesem Rahmen wurde
festgestellt, daß den Verkehrsunternehmen
keine statistischen Daten über die
Anzahl der Arbeitslosen, die von der Zuzahlung
zu Medikamenten befreit sind,
vorliegen, so daß entsprechende Überlegungen
verworfen wurden.
Staatssekretärin Maria Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Almut Mommert, CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin