Berlin
Wir möchten Sie zum Sachstand der Haltestellenverlegung der oben genannten Haltestelle informieren.
1. Mai 2002
Anläßlich eines Ortstermins hat die Strassenverkehrsbehörde dem neuen Standort unter der U-Bahn-Brücke unter der Bedingung zugestimmt, dass neben der unstrittigen Entfernung des Schutzgitters der Radweg im Haltestellenbereich verschwenkt werden müsse. Die Haltung des Landespolizeiverwaltungsamtes (LPVA) hinsichtlich der gleichen Lage des Radweges an der derzeitigen Stelle wird damit begründet, dass die Situation an bestehenden Standorten in Kauf genommen wird, aber an neuen Standorten entsprechende Veränderungen vorgenommen werden müssen. Im übrigen teilt der Bezirk Reinickendorf unsere und Ihre Meinung, hat aber keine Mittel zur Vergütung, um Radwegverschwenkung und Abriß des Gitters zu finanzieren.
Abschließend betonen wir, dass die Angelegenheit von uns weiter verfolgt wird. Angesichts des Sachstandes ist eine Realisierung aber zeitlich nicht bestimmbar.
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Unternehmensbereich Omnibus
aus SIGNAL 2/2002 (April/Mai 2002), Seite 11