International
1. Mai 2003
Wer soll besser wissen, wo Umsteigeanschlüsse nicht funktionieren, Haltestellen ungünstig liegen oder noch weitere eingerichtet werden müssten, als die Fahrgäste! In der Schweiz wird dies, ganz wie wir es uns „schweizerisch" vorstellen, demokratisch gelöst.
Dazu aus „Mobilissiomo" 3/2002, dem Kundenmagazin der Schweizerischen Post:
„Alle am öV Interessierten können ihre Bedürfnisse bei Ihrer Wohngemeinde laufend einbringen. Das Fahrplanverfahren in Kurzform: Die eidgenössischen und kantonalen Parlamente - also die vom Volk gewählten Parlamentarier - definieren die Grundsätze einer mittel- bis langfristigen öV-Politik. Dabei werden Ziele (zum Beispiel 15 Prozent mehr Fahrgäste in einer Region) und Stossrichtungen (zum Beispiel verbesserter Zugang für Mobilitätsbehinderte) beschlossen.
Nach einer Vorbereitungszeit von ca. einem Jahr werden in der Regel die ausgearbeiteten regionalen bzw. lokalen Fahrpläne bei den Gemeinden (nicht zwingend) aufgelegt. Jetzt können bei der Wohngemeinde kleinere, wichtige Anpassungen seitens der Bevölkerung eingebracht werden.
Im Anschluss überprüfen die regionalen Verkehrskonferenzen (Vertreter von Gemeinden und Transportunternehmen) die eingebrachten Verbesserungsvorschläge. Der regionale bzw. lokale Fahrplanentwurf wird ausschliesslich im Internet für das nationale Fahrplanverfahren publiziert (zwingend). Die Frist für Auflage und Begehren beträgt in der Regel rund einen Monat. Danach wird der neue Fahrplan vom kantonalen Parlament verabschiedet und neu per Fahrplan Wechsel Dezember eingeführt."
Ein Vorbild auch auch für andere Länder und Verbünde?
IGEB
aus SIGNAL 2/2003 (April/Mai 2003), Seite 36