Kurz notiert

Bund nicht zuständig


1. Jul 2003

„Es gibt keine Bestrebungen der Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufsichtsratsmandate, bei der Deutschen Bahn AG auf eine Änderung des Tarifsystems hinzuwirken.“ So beantwortete der Bund eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Man sei lediglich als Genehmiqungsbehörde für die Beförderungsbedingungen der Eisenbahn des Bundes zuständig. Tarife lägen im Gestaltungsbereich des Vorstandes der DB AG. Das hinter dieser lapidaren Antwort eine veritable Meinungsverschiedenheit zwischen Kanzler und Verbraucherschutzministerin steckt, wird natürlich nicht gesagt. Renate Künast, angestachelt durch hunderte von aufgebrachten Bürgerbeschwerden in ihrem Ministerium, übte bereits öffentlich Kritik am DB-Preissystem und forderte Änderungen. Der DB-Vorstand wies diese forsch zurück. Anscheinend war man sich dabei der Unterstützung im Bundeskanzleramt bewusst. Denn schon wieder machte Bahnchef Mehdorn wohl seinen Einfluss beim Kanzler geltend und sorgte dafür, dass ihm von Bundesseite niemand querschießt. Schröder soll, Presseberichten zufolge, Künast zurückgepfiffen haben, genauso wie er es bereits mit dem ehemaligen Verkehrsminister Bodewiq getan hatte. Auch damals reichte eine Beschwerde des Bahnchefs aus, um den Kanzler zum Handeln zu bewegen. In der Antwort der Bundesregierung heißt es übrigens weiter: „Die Bundesregierung ist zudem der Auffassung, dass bei einem Dienstleistungsunternehmen wie der Deutschen Bahn die Kunden über die Akzeptanz von Tarifsystemen entscheiden.“ Wie die Deutsche Bahn auf Kritiken der Kunden bisher reagierte, hat man gesehen.

aus SIGNAL 3/2003 (Juni/Juli 2003), Seite 4