Überregional

Bald mehr Rechte für Fahrgäste und Reisende?

Anhörung im Bundestag zum Thema Verbraucherschutz Anfang Mai 2003


DBV/IGEB

1. Jul 2003

PEP sei Dank: Obwohl das neue Preissystem der Deutschen Bahn AG eigentlich unabhängig von der Frage des Verbraucherschutzes zu sehen ist, war und ist es Anlass dafür, der aus rechtlicher Sicht schwachen Stellung der Fahrgäste in Bus und Bahn vermehrt Aufmerksamkeit zu schenken. Anders als auf nahezu allen sonstigen Märkten wird hier vor Erbringen der Leistung bezahlt, die Kunden haben kaum einen Anspruch auf Ersatz, Minderung oder Rückzahlung im Falle einer Schlecht- oder Nichtleistung (zum Beispiel verspäteter oder ausgefallener Zug). Spezielle Gesetze und Verordnungen (beispielsweise Paragraphen 17 der Eisenbahn-Verkehrsordnung) verhindern, dass die Schutzrechte, die das BGB normalerweise den Verbrauchern einräumt, im öffentlichen Verkehr wirksam werden.

Am 5. Mai 2003 befasste sich der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages in einer Anhöhrung mit diesem Thema. Vertreter von Fahrgastverbänden, Verkehrsunternehmen und der Rechtswissenschaftler Prof. Ansgar Staudinger diskutierten mit den Abgeordneten. Am Ende der konstruktiven Sitzung blieb zu hoffen, dass diesem lange von Politik und Praxis vernachlässigten Thema nun endlich die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt wird und auch der öffentliche Verkehr in den Ausbau des Verbraucherschutzes einbezogen wird.

DBV/IGEB

aus SIGNAL 3/2003 (Juni/Juli 2003), Seite 6