Überregional

Ab 2004: Kein Blinken mehr am Bahnübergang

Zum kommenden Jahreswechsel soll eine weitere Angleichung zwischen Ost- und Westdeutschland eintreten: Die derzeit noch im ehemaligen Reichsbahngebiet vorhandenen Bahnübergänge mit technischer Sicherung aus DDR-Zeiten müssen dann nach dem derzeitigen Standard umgebaut werden. Die Bauform mit einem mittig im Andreaskreuz angebrachten roten Blinklicht wird für unzulässig erklärt.


DBV

1. Sep 2003

Bereits jetzt findet sich diese Bauform nicht in der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO), doch wurde für die bundeseigenen Eisenbahnen eine Übergangsfrist bis Ende 2003 Eingeräumt. Das Land Brandenburg hatte sich dieser Regelung angeschlossen.

Foto: Georg Radke

Die Umrüstung wird offiziell mit einem angeblichen Sicherheitsdefizit begründet. Der DBV hält dieses Argument allerdings für wenig nachvollziehbar, da die Altanlagen der ehemaligen Deutschen Bundesbahn, die einen unbefristeten Bestandsschutz genießen und nur bei ohnehin geplanten Erneuerungen oder Neuinstallation nicht mehr verwendet werden dürfen, das Schließen des Bahnübergangs ebenfalls per Blinklicht signalisieren. Im Gegensatz zur Reichsbahn ist hier das Blinklicht allerdings unter dem Andreaskreuz angebracht.

Der Ersatz der alten Reichsbahntechnik gegen eine moderne Anlage wird nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zu je einem Drittel von der Bahn, dem Straßenbaulastträger und dem Bund bzw. Land getragen.

Nach Auffassung des DBV rechtfertigen die nunmehr durchzuführenden Maßnahmen nicht den fraglichen Sicherheitsgewinn. In Zeiten leerer Kassen wäre eine Regelung analog den alten Bundesbahnanlagen mit einer Anpassung der EBO sinnvoller gewesen.

Aufgrund der Vielzahl der noch vorhandenen DB-Altanlagen ist allerdings nunmehr zu erwarten, dass der Bestandsschutz dieser Technik auch noch im kommenden Jahr fortgeschrieben wird. Die Länder sollten bezüglich der NE-Anlagen entsprechend verfahren.

DBV

aus SIGNAL 4/2003 (August/September 2003), Seite 13