Berlin

Zum Beitrag Berliner S-Bahn vor drastischen Angebotskürzungen?

Richtigstellung zu Signal 3/2003, Seite 11


IGEB

1. Sep 2003

In unserem Artikel ging es um die Verteilung von Geldern aus dem (Eisenbahn-) Regionalisierungsgesetz (RegG). Die seinerzeitige Informationslage hat sich jetzt als nicht ganz zutreffend herausgestellt.

Wir berichteten, Finanzsenator Sarrazin habe geplant, Gelder für die Bestellung von Eisenbahn-Verkehrsleistungen zur Bezahlung von U-Bahn- und Straßenbahn-Verkehren der BVG zu nutzen. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Der Berliner Nachtragshaushalt für das Jahr 2003 vom 16. April sieht vor, Regionalisierungsgelder in Höhe von 48,1 Millionen € für Ausgleichzahlungen des Landes Berlin für Zeitkarten im Ausbildungsverkehr (§ 45a des Personenbeförderungsgesetzes) zu verwenden.

Der Berliner Fahrgastverband IGEB lehnt dies ab. Bundesgelder, die für Zugkilometerleistungen des Eisenbahnverkehrs zur Verfügung stehen, dürfen nicht als Ausgleichszahlung für den Schülerverkehr eingesetzt werden. Eine solche Zweckentfremdung könnte Berlin künftig teuer zu stehen kommen.

Sogar Verkehrssenator Strieder räumte ein, dass das Land Berlin die beim Eisenbahnverkehr eingesparten Millionen bei der Neuverteilung der Mittel unter den Bundesländern im Jahr 2007 nicht wieder erhalten könnte (Inhaltsprotokoll des Hauptausschusses 15/36 vom 19. Februar 2003, Seite 14). Sollte der Finanzsenator seine Absichten dennoch durchsetzen, stünde die Qualität des Berliner Nahverkehrs mittelfristig auf dem Spiel. Noch ist jedoch nichts verloren, denn wegen des sachlich ohnehin gebotenen Widerstands aus den Regierungsfraktionen wurde der strittige Betrag gesperrt.

IGEB

aus SIGNAL 4/2003 (August/September 2003), Seite 18-19