Kurz notiert

Fahrverbot bei Nachbarschaftsproblemen?


1. Mai 2004

In einer Stellungnahme zum „Gesetz zur Reform des Sanktionsrechtes" hat der Bundesrat im Februar 2003 von der Bundesregierung gefordert, die Verhängung von Fahrverboten auch auf Fälle auszudehnen, die unmittelbar nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Eine Geldstrafe würde häufig nicht den gewünschten Erfolg zeigen, die Durchsetzung des Fahrverbotes sei auch schnell durchsetzbar. Insbesondere im Jugendstrafrecht wäre das Fahrverbot ein geeignetes „Zuchtmittel".

aus SIGNAL 2/2004 (April/Mai 2004), Seite 2