Sachsen
An die Leipziger Verkehrsbetriebe, Kundendienst
1. Jan 2005
„Sehr geehrte Damen und Herren, am 17.9.04, 20.57 Uhr, fuhr ich mit der Straßenbahnlinie 15 vom Hauptbahnhof in Richtung Grünau, um dann an der Haltestelle Kiewer Straße nach Markranstädt umzusteigen. Als ich an der Haltestelle den Türöffner betätigte, ließ sich die Tür leider nicht öffnen, da der Türöffner defekt war. Es war die Mitteltür im 2. Wagen. Da die Bahn inzwischen wieder angefahren war, konnte ich nicht mehr zu einer anderen Tür gehen. Erst an der nächsten Haltestelle konnte ich die Straßenbahn verlassen. Dadurch konnte ich nicht mehr den Bus 65 an der Haltestelle Am kleinen Feld erreichen. An der Haltestelle Plovdiver Straße habe ich nach dem Aussteigen den Fahrer informiert und ihn zur Sperrung der Tür aufgefordert. Da ich nicht eine halbe Stunde warten wollte, habe ich mir unmittelbar an der Haltestelle Am kleinen Feld ein Taxi nach Markranstädt genommen. Die Rechnung über 7 € liegt bei. Es sind mir insgesamt Kosten von 7 € Taxi zuzüglich Porto in Höhe 0,48 € (Porto PIN-AG) entstanden. Bitte überweisen Sie auf mein Konto. Eine Kopie des Schreibens geht dem Deutschen Bahnkundenverband zu. Mit freundlichen Grüßen, Jens Wieseke, Anlagen: Taxi-Rechnung, Kopie des Behindertenausweises."
„Sehr geehrter Herr Wieseke,
Ihr Schreiben betreffs Taxikostenerstattung
haben wir erhalten. Wir haben den
geschilderten Sachverhalt überprüft. Der
betreffende Fahrer der Straßenbahnlinie
hat den Türschaden an die Verkehrsleistelle
gemeldet, so daß das Fahrzeug
gewechselt werden konnte. Die Taxikostenerstattung
lehnen wir aus folgenden
Gründen ab: Sie hatten die Möglichkeit,
an einer anderen Tür auszusteigen. Dies
haben Sie leider nicht versucht. Die Linie
15 kam bereits mit einer Minute Verspätung
21.23 Uhr an der Haltestelle Kiewer
Straße an, die Buslinie 65 fuhr fahrplanmäßig
21.25 Uhr ab der Haltestelle
Kiewer Straße nach Markranstädt. Sie
hätten also den gewünschten Bus noch
erreichen können. Laut unseren aktuellen
Tarif- und Beförderungsbedingungen
auf Seite 15, § 16 ist eindeutig festgelegt,
daß unabwendbare Ereignisse, Betriebsstörungen
oder -Unterbrechungen
keine Ersatzansprüche begründen. Insoweit
übernehmen wir auch keine Gewähr
für das Einhalten von Anschlüssen.
Die eingesandte Taxirechnung sowie die
Kopie des Schwerbehindertenausweises
liegt diesem Schreiben bei. Ihren künftigen
Fahrten in Leipzig wünschen wir einen
angenehmeren Verlauf. Freundliche
Grüße, Leipziger Verkehrsbetriebe, Kundenservice"
[IGEB] Zu den „unabwendbaren Ereignissen" scheint bei den Leipziger Verkehrsbetrieben auch zu gehören, daß man als Fahrgast nicht nur keine Ersatzansprüche hat, sondern auch nicht auf Kulanz hoffen darf. Bei sorgfältigem Studium hätte der Kundenservice erkennen können, daß der Kunde eine andere Tür gar nicht mehr erreichen konnte, da er schwerbehindert und erheblich gehbehindert ist. Ein gehbehinderter Fahrgast soll also durch eine Straßenbahn rennen und wenn er das nicht schafft, muß er eben eine halbe Stunde an der Haltestelle stehen. Andere Verkehrsbetriebe sind in solchen Fällen kulanter. Aber noch besser wäre es, wenn es zu den Fahrgastrechten endlich einmal eine bundeseinheitliche Regelung gäbe
IGEB Fahrgastbelange
aus SIGNAL 6/2004 (Dezember 2004/Januar 2005), Seite 21