Verkehrsrecht & Tarife

Öffnung des Eisenbahnmarktes für den Wettbewerb


DBV

1. Jan 2005

Durch die Dritte Novelle zum Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) hat der Deutsche Bundestag am 3. Dezember 2004 eine entsprechende EU-Richtlinie (2001/14/EG) zur „Öffnung des Eisenbahnmarktes für den Wettbewerb" in nationales deutsches Recht umgesetzt. Hauptinhalt dieser Neuregelung ist die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzzuganges zu den Schienennetzen für alle Bahnunternehmen. Dazu wird eine Trassenagentur geschaffen, die beim Eisenbahn-Bundesamt angesiedelt ist und insbesondere den diskriminierungsfreien Zugang zum Netz der Deutschen Bahn AG präventiv als neutraler Schiedsrichter überwachen wird. Über weitere Einzelheiten, die sich aus diesen Neuregelungen ergeben, wird SIGNAL im nächsten Heft informieren.

DBV

aus SIGNAL 6/2004 (Dezember 2004/Januar 2005), Seite 27