Nahverkehr
1. Mai 1994
Im März 1992 erstattete der Berliner Fahrgastverband IGEB e.V. Anzeige gegen den damaligen BVG-Direktor Hans Bernhard Ludwig, weil noch immer ein Kursbuch verkauft wurde, dessen Inhalt nach zahlreichen Fahrplan- und Linienänderungen längst überholt war (siehe SIGNAL 3/92 ). Ludwig entging damals nur um Haaresbreite einer Anklage wegen Betruges, weil ihm eine Bereicherungsabsicht nicht nachzuweisen war, während alle anderen Tatbestandsmerkmale des Betruges sogar von der Staatsanwaltschaft des Kammergerichtes als gegeben angesehen wurden (Aktenzeichen Zs 274/93). Es ging der IGEB keineswegs um die Verurteilung einer Person. Ausschlaggebend war vielmehr, daß die BVG über Monate hinweg die gesetzlichen Vorschriften zur Information der Fahrgäste grob mißachtete.
Betrachtet man die Fahrgastinformation heute, so zeigt sich in einigen Punkten, daß die BVG aus der Strafanzeige gegen ihren Direktor gelernt hat: Zum Kursbuch 1993/94 sind bereits zwei Nachträge erschienen, die an die Fahrgäste kostenlos abgegeben wurden. In geringem Umfang wurden Fahrplanänderungen endlich auch im Blättchen "BVG-aktuell" bekanntgegeben. Und gegen eine erneute Strafanzeige hat sich die BVG abgesichert: Im Kursbuch wird auf jeder (!) Seite vorsorglich daraufhingewiesen, daß die abgedruckten Fahrpläne Änderungen unterworfen sein können. Befriedigend ist die Situation dennoch nicht, weil noch immer zu viele Änderungen an zu vielen Terminen vorgenommen werden. Nach Ansicht des Berliner Fahrgastverbandes IGEB führt daher kein Weg daran vorbei, in den nächsten Jahren wieder zweimal jährlich ein komplettes Kursbuch für den Berliner Nahverkehr herauszugeben und Linien- sowie Fahrplanänderungen nur zu diesen beiden Terminen vorzunehmen.
IGEB
aus SIGNAL 4/1994 (Mai 1994), Seite 12