Nahverkehr

Ab 20 Uhr im Bus: Die Fahrausweise bitte!


BVG

1. Apr 1997

Ab 1. April 1997 sind auf allen Tageslinien täglich ab 20.00 Uhr bis Betriebsschluß und in allen Nachtbussen die Fahrausweise beim Busfahrer vorzuzeigen. Das Zusteigen von Fahrgästen ist in dieser Zeit - wie bisher - nur durch die erste Tür (beim Fahrer) zulässig. Die Fahrgäste werden durch Schilder an den mittleren und hinteren Türen aufgefordert, nur beim Fahrer einzusteigen und den Fahrausweis unaufgefordert vorzuzeigen. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstühlen dürfen weiter die zweite Tür auch zum Einsteigen benutzen.

P.S. Wir betonen ausdrücklich, daß dies kein Aprilscherz ist.

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Rückschritt. Mit Hilfe des Schwarzfahrer-Argumentes gelang es dem BVG-Personalrat, den ungehinderten Zugang zum Bus wieder einzuschränken, wenigstens ab 20 Uhr. Foto: Marc Heller (5/95)

[IGEB] Nein, beim Buseinstieg versteht die BVG wirklich keinen Spaß. Wegen derviese Schwarzfahrer, ließ uns die BVG an anderer Stelle wissen, sei diese Maßnahme notwendig. Offensichtlich scheinen die unehrlichen Fahrgäste eine Vorliebe für die Busse zu haben, denn bei U-Bahn und Tram plant der Verkehrsbetrieb keine Änderungen. Hier vertraut man weiterhin auf das System stichprobenartiger Kontrollen, und diese förderten nach BVG-Angaben 1996 eine durchschnittliche Schwarzfahrerquote von 3,3 % zu Tage. Trotz dieses relativ geringen Wertes hat der BVG-Personalrat das Schwarzfahren in letzter Zeit zu einem scheinbar zentralen Problem erhoben, und deshalb müssen nun die Busfahrgäste wieder kontrolliert vorne einsteigen, während die Kontrollen im Schienenverkehr intensiviert werden. Es wäre schön, wenn die BVG sich um ihre zahlenden Kunden ähnlich intensiv kümmern würde, wie um die nicht zahlenden.

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BVG

aus SIGNAL 3/1997 (April 1997), Seite 15