Stadtverkehr

Leben im Informationszeitalter

Wo bin ich und wohin fährt dieser Bus?


IGEB Stadtverkehr

25. Jun 2015

Zu den Pflichten eines Verkehrsbetriebes gehört auch die Information im Fahrzeug über den Linienverlauf. Bisher war das in Berlin auch gewährleistet: in allen U-Bahn- und Straßenbahn-Fahrzeugen hängt das jeweilige Liniennetz. Das ist zwar keine so kundenfreundliche Lösung wie eine einzelne Liniendarstellung (Perlschnur), weil der verkehrsgeographisch unbedarfte Fahrgast die befahrene Linie eventuell erst lange suchen muss, es hat aber den Vorteil, dass die Wegführung nach einem Umstieg gleich mitverfolgt werden kann.

In den Bussen hing bisher immer eine Perlschnur in schwarz-weiß-Kopie mit allen Umsteigemöglichkeiten. Leider häufen sich in letzter Zeit die Fälle, in denen die BVG darauf

ANZEIGE

verzichtet. Gerade die neuesten Gelenkbusse fallen hier negativ auf. Der Verkehrsbetrieb sollte schnell wieder dahin kommen, dass nur richtig ausgeschilderte Busse den Hof verlassen.

Am besten wäre eine Umstellung der alten Kopien auf zeitgemäße Farbdarstellungen. Vielleicht hilft hier ja die ständige Weiterentwicklung der Technik, denn speziell für solche Zwecke wurde der sogenannte Stretch-Monitor entwickelt, der flach zwischen Fensterband und Dach angebracht werden kann und stets aktuell (inklusive Umleitungen) von der Zentrale bespielt werden kann.

Auch für Straßenbahnen sollte diese Technik verwendet werden, denn oft gibt es dort wegen Baustellen veränderte Linienführungen, die auch nicht auf dem ausgehängten Gesamtnetzplan zu finden sind.

Durch welche Tarifzonen fährt dieser Bus? Eine vermeidbare Frage, wenn diese Information schon auf der Perlschnur des Aushangs enthalten wäre. Foto: Artur Frenzel

Eine weitere Verbesserungsmöglichkeit bieten die Perlschnüre, die an den Haltestellenmasten zusammen mit dem Fahrplan aufgehängt sind. Zwei wichtige Informationen, die bei den Tarifhinweisen am selben Mast gegeben werden, lassen sich nicht auf dem gedruckten Linienverlauf finden: die Kurzstrecke und die Tarifzonengrenzen. Kann man bei der Kurzstrecke noch argumentieren, dass die erlaubten 6 Stationen einfach abzählbar seien, so trifft das auf die Grenzen der Tarifbereiche A, B und C des Tarifbereichs Berlin nicht zu.

Unser Verbesserungsvorschlag lautet: Wenn die Perlschnüre sowieso mit den Tarifgrenzen neu gedruckt werden, dann kann die BVG ohne Zusatzkosten auch die mit der Kurzstreckenregelung erreichbaren Haltestellen hervorheben. (af)

IGEB Stadtverkehr

aus SIGNAL 3/2015 (Juli 2015), Seite 19