Regionalverkehr
Mündliche Anfrage zur Fragestunde in der 93. Landtagssitzung am 11. November 1998:
1. Dez 1998
"Im Novemberheft der Zeitschrift "Signal" des IGEB e.V. wird berichtet, daß die Deutsche Bahn AG weder wegen der chaotischen Verhältnisse bei der Inbetriebnahme der Stadtbahn in Berlin noch wegen des wochenlangen Ausfalls erheblicher Beförderungskapazität infolge der Sperrung der RE-Doppelstock-Steuerwagen mit einer Minderung des Betriebskosten-Ausgleichs zu rechnen habe. Der Geschäftsführer des Verkehrsverbundes habe das der DB AG zugesichert. In anderen Bundesländern würden dementgegen deutliche Minderungen des Betriebskosten-Ausgleichs vorgenommen, wenn die DB AG nicht die vereinbarten Leistungen erbringt. Ich frage die Landesregierung, auf welcher Grundlage erfolgt in Berlin und Brandenburg die Verwendung von SPNV-Landesmitteln ohne Leistungsäquivalent?"
"Sehr geehrte Frau Tack, die Verwendung von SPNV-Landesmitteln erfolgt auf der Grundlage der geltenden Vereinbarung über die Erbringung von SPNV-Leistungen im Land Brandenburg. Für das Land Berlin werden über den beiderseitigen Vertrag zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes im SPNV in der Region Berlin-Brandenburg gleichfalls SPNV-Landesmittel verwendet und über vorgenannten SPNV-Leistungsvertrag abgerechnet. Die leistungsmäßige und finanzielle Abrechnung des SPNV erfolgt über die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH, die zweimal im Jahr vorgenommen wird. Für die eingetretenen SPNV-Leistungsausfälle bei der Wiederinbetriebnahme der Stadtbahn in Berlin wird eine Minderung des Betriebskostenausgleichs gegenüber der Deutschen Bahn auf der Grundlage des vorgenannten Leistungsvertrages erfolgen. Die entsprechenden Anträge sind gestellt. Anders verhält es sich bei der Sperrung der RE-Doppelstock-Steuerwagen, welche zwar bis zur Zuführung in das Herstellerwerk im Zugverband verblieben, aber vom Reisenden nicht betreten werden durften. Dieser Sachverhalt führt jedoch zu keiner Minderung des der Bahn zustehenden Betriebskosten-Ausgleichs. Der durch die Länder Berlin und Brandenburg zu zahlende Zuschuß betrifft konkret die Leistungserbringung im SPNV durch die Deutsche Bahn AG. Da die Züge in dieser Zeit im Einsatz waren, ist die Leistung in diesem Sinne erbracht worden. Die zwischenzeitlich vom Eisenbahn-Bundesamt ausgesprochene Sperrung der Doppelstocksteuerwagen wegen technischer Mängel an den Achsen ist zum Ende des Monats Oktober aufgehoben worden, nachdem durch den Fahrzeughersteller ein Austausch der Radsätze vorgenommen wurde. Abschließend möchte ich noch feststellen, daß die Sachverhalte in dem zitierten Presseartikel nicht korrekt wiedergegeben wurden. Auch so etwas kommt leider vor. Danke schön."
Anita Tack
PDS-Fraktion im Landtag Brandenburg
aus SIGNAL 10/1998 (Dezember 1998), Seite 13