Europa
Am 18. Juni 2015 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Einführung der Straßennutzungsgebühr für Pkw eingeleitet und dazu in einer Pressemeldung erläutert:
8. Sep 2015
„Deutschland hat am 8. Juni 2015 das Gesetz zur deutschen Pkw-Maut verabschiedet. Gleichzeitig wurde ein Gesetz erlassen, das Haltern von in Deutschland zugelassenen Pkw die Befreiung von der Kfz-Steuer in Höhe der Straßennutzungsgebühr garantiert. Somit werden in Deutschland zugelassene Pkw von der Straßennutzungsgebühr ausgenommen. (…)
Die hauptsächlichen Bedenken der Kommission betreffen den Aspekt der indirekten Diskriminierung auf Basis der Staatsangehörigkeit. Diese Diskriminierung findet auf zwei Ebenen statt: Zum einen werden deutsche Nutzer die Straßennutzungsgebühr nicht zahlen, weil ihre Kfz-Steuer um
den exakten Betrag der Gebühr gesenkt wird. Zum anderen sind die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen sind, überproportional teuer. Bei entsprechenden Straßennutzungsgebühren im EU-Ausland (z. B. in Österreich und in Slowenien) ist eine solche Diskriminierung nicht festzustellen, was auch auf Interventionen der Kommission zurückzuführen ist. (…)
Die Kommission befürwortet verhältnismäßige, entfernungsbasierte Nutzungsabgaben, die dem Verursacherprinzip und dem entsprechenden Beitrag zum Unterhalt der Infrastruktur besser Rechnung tragen. Im „Weißbuch Verkehr“ aus dem Jahr 2011 empfiehlt die Kommission aus diesem Grund, die Straßennutzungsgebühren und die Kfz-Besteuerung so auszurichten, dass von der Preisgestaltung die richtigen Anreize für Nutzer ausgehen. Die von Deutschland verabschiedete Pkw- Maut deckt sich nicht mit den Zielen des Weißbuchs Verkehr von 2011, weil kein Verhältnis zur Intensität der Straßennutzung besteht.“
Aufgrund der Einleitung eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die deutsche „Ausländer-Maut“ entschied Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), die Maut nicht einzuführen, bevor der EuGH ein Urteil gefällt hat.
Der Druck der EU auf die deutsche Regierung hat also Wirkung gezeigt. Minister Dobrindt gesteht ein, dass sein absurdes Vorhaben der Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhalten wird. Die Aussetzung der Mauteinführung bedeutet den Anfang vom Ende der ausländerfeindlichen Pläne. Das ist eine schallende Ohrfeige für Alexander Dobrindt!
Über den Widerstand quer durch die EU kann niemand überrascht sein. Bereits zwei Mal sind deutsche Regierungen mit unfairen Mautvorhaben am Diskriminierungsverbot der EU-Verträge gescheitert. Alexander Dobrindt hätte es besser wissen können, doch er hat sich selbst in die populistische Sackgasse manövriert.
Jetzt ist es höchste Zeit, diese Farce zu beenden und über eine ernst gemeinte Lösung für die Finanzierung unserer Infrastruktur nachzudenken. Fairness ist das oberste Gebot: Vielfahrer sollen viel, Gelegenheitsfahrer wenig zahlen. Auch die Fernbusse müssen endlich eine Straßenbenutzungsgebühr zahlen!
Wir brauchen Kostenwahrheit im Verkehr, damit nicht die Allgemeinheit für die Folgen aufkommen muss. Auf EU-Ebene besteht darüber Einigkeit, jetzt müssen den Worten Taten folgen – auch und gerade in Deutschland.
Michael Cramer
Mitglied des Europäischen Parlaments – Die Grünen/EFA und
Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Tourismus
aus SIGNAL 4/2015 (September 2015), Seite 26