Titelthema Tarife

Der Spaß mit dem Sparpreisstorno

Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln – diese Berliner Redensart passt zu dem, was die Deutsche Bahn zurzeit bei den Stornobedingungen für ihre Sparpreise veranstaltet.


Berliner Fahrgastverband IGEB

3. Sep 2016

Erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 hatte die Bahn verkündet, dass der Sparpreis nicht nur vor, sondern auch AM ersten Geltungstag gegen eine Gebühr in Höhe von 17,50 Euro erstattet werden kann. Nun machte sie einen Rückzieher. Seit dem 1. August 2016 gilt wieder die alte Regel, dass ein Sparpreis nur bis einen Tag VOR dem ersten Geltungstag erstattbar ist.

Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es vorerst für Sparpreisfahrkarten, die an einem Bahnhof einer Nichtbundeseigenen Eisenbahn beginnen oder enden. Da bei der Änderung der Tarifbestimmungen für die

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Nichtbundeseigenen Eisenbahnen anscheinend getrödelt wurde, können eben diese Sparpreise noch bist zum nächsten Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2016 auch AM ersten Geltungstag storniert werden.

Nun alles klar im Kartoffelsalat? (BfVst)

Berliner Fahrgastverband IGEB

aus SIGNAL 4/2016 (September 2016), Seite 7