Fernverkehr
An den Präsidenten des Deutschen Bahnkunden-Verbands, Gerhard J. Curth
3. Sep 2016
Berlin, 6. Mai 2016.
Sehr geehrter Herr Präsident Curth, ich danke Ihnen für Ihr Schreiben, mit dem Sie mir […] die Vorschläge des Deutschen-Bahnkunden-Verbandes im Hinblick auf ein Schienenpersonenfernverkehrsgesetz übermittelt haben […].
Nach meiner Einschätzung bedarf es eines Gesetzes zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs nicht.
Die Gewährleistung bestimmter Verkehrsangebote im Fernverkehr käme einer starren Festlegung vorhandener Rahmenbedingungen gleich und würde verhindern, dass sich der Schienenpersonenfernverkehr parallel zu den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung entwickelt.
Dies bedeutet für das Angebot im Schienenpersonenfernverkehr, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht tangiert wird, wenn die Nachfrage nach dem Verkehrsmittel Schiene so gering ist, dass das Verkehrsbedürfnis vertretbar anderweitig befriedigt werden kann. In die Beurteilung der Vertretbarkeit sind auch der Umfang der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die Verpflichtung, mit diesen Mitteln wirtschaftlich umzugehen, einzubeziehen.
Alexander Dobrindt, MdB, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
aus SIGNAL 4/2016 (September 2016), Seite 25