Fernverkehr
Die EU-Kommission berichtete im Verkehrsausschuss über die Umsetzung der Fahrgastrechte im Fernbusbereich. Ihr Fazit: Kein Handlungsbedarf.
6. Aug 2017
Ich sehe das entschieden anders. Dies ergibt sich alleine daraus, dass die Verordnung 181/2011 den unfairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern fortschreibt. Denn die Fahrgastrechte greifen beim Bus beispielsweise erst ab einer Distanz über 250 km; bei der Bahn zumeist ab 50 km.
Auch kritisiere ich die Datenbasis, auf der die positive Schlussfolgerung der Kommission fußt. Bahnunternehmen sind zur Auskunft über die Anzahl der Beschwerden verpflichtet, während die Busunternehmen
von dieser Pflicht ausgenommen sind. Unabhängig von dieser Ungleichbehandlung ist künftig ein intermodaler Ansatz im Bereich der Fahrgastrechte unerlässlich.
Die EU-Kommission hat dieses Thema endlich aufgegriffen und zunächst online eine öffentliche Konsultation bis zum 25 Mai abgehalten.
Michael Cramer
Mitglied des Europäischen Parlaments – Fraktion Die Grünen/EFA und Mitglied des Ausschusses für Verkehr und Tourismus
aus SIGNAL 3/2017 (August 2017), Seite 29