Fahrgastrechte die Zweite

Sonderbericht vom EU-Rechnungshof zu den Fahr- und Fluggastrechten in der EU

Im November 2018 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof seinen Sonderbericht zu den Fahr- und Fluggastrechten in Europa.


Michael Cramer, Mitglied des Europäischen Parlaments – Fraktion Die Grünen/EFA und Mitglied des Ausschusses für Verkehr und Tourismus

15. Jan 2019

Seine Schlussfolgerung: Die Rechte sind in der EU umfassend, ihre Durchsetzung ist für die Reisenden jedoch nach wie vor schwierig. Ihnen fehlen oft die Informationen zu ihren Rechten und deren Durchsetzung. Der Rechnungshof stellt ebenso klar, dass der EU-Rechtsrahmen angesichts des Umfangs der Verordnungen weltweit einmalig ist. Dennoch spricht der Rechnungshof Empfehlungen aus, um die Situation zu verbessern.

Eine zentrale Empfehlung besteht darin, Beförderungsunternehmen dazu zu verpflichten, innerhalb von 48 Stunden über

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die Ursachen der Reisestörung zu informieren und ggf. automatische Ausgleichszahlungen zu leisten. Diesen Vorschlag kann ich nur unterstützen. Oftmals höre ich, wie schwierig es für Kunden ist, ihre Ausgleichszahlungen einzufordern. Bei der Überarbeitung der Bahnfahrgastrechte setzte ich mich bereits dafür ein, dass der Kunde auf demselben Vertriebsweg seine Entschädigungen einfordern kann, auf dem er seine Buchung getätigt hat.

Michael Cramer, Mitglied des Europäischen Parlaments – Fraktion Die Grünen/EFA und Mitglied des Ausschusses für Verkehr und Tourismus

aus SIGNAL 5-06/2018 (Dezember 2018/Januar 2019), Seite 60