söp
Viele Reisende nutzen das Angebot der Fluggesellschaften und Reiseveranstalter, für die Fahrt zum Flughafen ein Rail&Fly-Ticket in Anspruch zu nehmen. Unser aktueller Fall aus der Schlichtungsarbeit der söp gibt darüber Aufschluss, was hierbei zu beachten ist.
1. Sep 2023
Der Reisende wollte mit dem Zug von Köln nach Frankfurt (Main) Flughafen fahren. Hierfür erwarb er zusammen mit einer Flugreise eine sogenannte „Rail&Fly“-Zugfahrkarte (2. Klasse). Auf der Fahrkarte findet sich keine Preisangabe. Als Vertragspartner wird dort der Reiseveranstalter bzw. die Fluggesellschaft genannt.
Der Zug ab Köln fiel aus. Laut App sei der nächste nach Frankfurt (Main) Flughafen fahrende Zug ebenfalls von einem Ausfall betroffen gewesen. Infolgedessen wurde der Reisende von seiner Frau mit dem privaten Pkw von Köln nach Frankfurt (Main) Flughafen gefahren.
Das Eisenbahnunternehmen stellte anschließend eine Verspätung von 223 Minuten fest und zahlte 10 Euro als Entschädigung. Eine Erstattung der Pkw-Kosten komme [...]
Dieser Artikel ist im Internet nicht komplett verfügbar. Sie finden ihn aber im aktuellen SIGNAL, erhältlich in vielen Zeitschriftenläden und Bahnhofsbuchhandlungen.
söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.
aus SIGNAL 3/2023 (September 2023), Seite 31