|
|
Tiefpunkt 2008. Danach werden die Regionalisierungsmittel durch die aktuelle Änderung des Regionalisierungsgesetzes wieder steigen und somit zumindest weniger abgesenkt, als 2006 beschlossen worden war. Allerdings wird das Niveau, das für 2006 ohne Absenkung der Mittel zu erwarten gewesen wäre (siehe 2006 linke Spalte), erst 2013 wieder erreicht werden. Tabelle: Büro Menzner |
|
Zu Beginn dieser Wahlperiode schickten
sich CDU/CSU und SPD an, die Verteilung
der Finanzen bei Bund und Ländern neu zu
regeln. Grundlagen dafür waren die Föderalismusreform
und das Haushaltsbegleitgesetz
2006. Der Bundesrat hätte zwar gegen
das Haushaltsbegleitgesetz stimmen können,
doch wie stets stellte er sich auch dieses
Mal nicht gegen die Kanzlerin. Klartext:
Die Bundesländer nahmen die Kürzung der
Regionalisierungsgelder hin, weil ihnen Jahr
für Jahr rund zehn Milliarden Euro mehr aus
der höheren Mehrwertsteuer in die Kassen
gespült werden sollten (vgl. SIGNAL 3/2007,
Seite 11).
500 Millionen weniger für Bahn & Bus
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 wurden
die Regionalisierungsgelder drastisch
gekappt, schon 2006 und 2007 um insgesamt
über 500 Millionen Euro – ungeachtet
aller Verträge, die zwischen den Bundesländern
und den SPNV-Anbietern bestanden!
Im vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren
hatte DIE LINKE dafür plädiert,
die jährliche Steigerung der Gelder um
1,5 Prozent zu erhalten, um zumindest die
Teuerung auszugleichen. Vom Büro Menzner
waren umfangreiche Zahlenwerke erarbeitet
und veröffentlicht worden, um das,
was allgemein wenig bekannt war, nämlich
die Auswirkung der Kürzung für jedes Bundesland,
einzeln auszuweisen.
Im Parlament folgte ein Änderungsantrag
zum Haushaltsbegleitgesetz. Die Fraktion
wollte damit erreichen, die Gelder stärker
an den Schienenverkehr zu binden (Zweckbindung)
und deren Verwendung öffentlich
nachzuweisen (Transparenz). Aber der Bundestag
lehnte den Antrag mit der Mehrheit
von CDU/CSU und SPD ab. Allerdings erklärte
sich die Bundesregierung, um die Zustimmung
des Bundesrats zum Haushaltsbegleitgesetz
zu bekommen, bereit, die Senkung
später wieder um 500 Millionen Euro
zu mindern – also ungefähr um den Betrag,
der bei den Ländern für die bereits bestellten
Verkehrsleistungen fehlte.
Die Bundesregierung bessert nach
Die Regierung hielt ihr Wort. Sie präsentierte
2007 für das Regionalisierungsgesetz
einen erneut geänderten Gesetzestext, der
die Dynamisierung – die jährliche Steigerung
um 1,5 Prozent – ab 2009 wieder vorsieht.
Allerdings ergibt sich der zugesagte
Ausgleich um 500 Millionen Euro erst durch
die Dynamisierung und wird somit bis in das
Jahr 2011 gestreckt.
Um diese Nachbesserung nicht zu gefährden,
verzichtete DIE LINKE im Bundestag in
Absprache mit den Sprechern der Partei in
den Bundesländern auf eine weitere parlamentarische
Initiative. Das neu gefasste,
bis 2014 geltende Regionalisierungsgesetz
wurde am 8. November 2007 vom Bundestag
verabschiedet.
Zweckbindung und Transparenz
Tags zuvor hatten Bündnis 90/Die Grünen,
FDP und LINKE abermals versucht, das Regionalisierungsgesetz
mit Anträgen im Verkehrsausschuss
des Bundestags zu ändern.
Die FDP schlug vor, bei den Verkehrsbestellungen
ausschließlich auf Ausschreibungen
zu setzen. Bündnis 90/Die Grünen forderten
umfangreiche Transparenzmaßstäbe nach
wissenschaftlichen Kriterien.
DIE LINKE setzte auf mehr Transparenz
durch Veröffentlichungspflichten
und forderte, § 6 Abs. 1
des Regionalisierungsgesetzes
wie folgt zu formulieren: „Jedes
Bundesland hat bis zum 30. Juni
eines Kalenderjahres die im Kalenderjahr
davor im Nahverkehr
der öffentlichen Verkehrsmittel
erbrachten Verkehrsleistungen
sowie die Geldbeträge, die gemäß
diesem Gesetz dafür und
anderweitig eingesetzt wurden,
öffentlich bekannt zu machen.
Diese Angaben sind in Personenkilometern
oder in Eurobeträgen
zu beziffern, und zwar jeweils für
Verkehrsleistungen des Regionalexpressverkehrs,
des Regionalbahnverkehrs,
des S-Bahnverkehrs,
des anteiligen Fernverkehrs,
des schienengebundenen ÖPNV
und des straßengebundenen
ÖPNV sowie für Bauinvestitionen
und übrige Aufgaben.“
Aber alle Änderungsanträge
waren nach den Abstimmungen
zwischen Bund und Ländern
chancenlos. Doch ein erster
Schritt zu mehr Transparenz ist
gemacht, denn im novellierten
Regionalisierungsgesetz ist erstmals
eine jährliche Information
des Bundes durch die Länder über
die Verwendung der Mittel vorgeschrieben.
Der Bundesrat stimmte
dem Gesetz am 30. November zu.
Dorothée Menzner, MdB
Verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
|