Berlin:

BVG-Verkehrsvertrag: Licht und Schatten

Der Berliner Fahrgastverband IGEB anerkennt die Verhandlungserfolge der Verkehrssenatorin gegenüber dem Finanzsenator und der BVG, sieht aber eine große Gefahr für die BVG und die Fahrpreisentwicklung im ungelösten Altschuldenproblem...

Mit dem neuen Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG werden wichtige Weichen für einen attraktiven BVG-Nahverkehr gestellt. Aus Fahrgastsicht sind viele der Regelungen ein Fortschritt gegenüber den bisherigen Unternehmensverträgen.

  • Der Umfang der von der BVG zu erbringenden Verkehrsleistungen bleibt auf heutigem Niveau erhalten. Damit gab es zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2007 erstmals seit Jahren bei der BVG insgesamt keine Angebotsreduzierungen.
  • Die zu erbringenden Qualitätsstandards (z. B. Pünktlichkeit) werden konkret festgelegt. Durch Malus- und Bonus-Regelungen werden Anreize zur Einhaltung geschaffen.
  • Zu den Tarifen wird festgelegt, dass die BVG keinen Anspruch auf automatische jährliche Tariferhöhungen hat.
  • Ab 2010 wird im Zwei-Jahres-Rhythmus überprüft, ob der jährliche Zuschuss von 250 Mio Euro für den Erhalt der Infrastruktur und die Erbringung der Verkehrsleistungen ausreicht.

Doch viele der Regelungen sind nutzlos, wenn es weiterhin kein effektives Vertragscontrolling gibt. Der Berliner Fahrgastverband IGEB appelliert an Senat und Regierungsparteien, sich endlich zügig auf ein effektives unabhängiges Vertragscontrolling zu verständigen.

Vollkommen ausgeblendet wurden die Altschulden der BVG von fast 800 Mio Euro, für die überwiegend die Politik vergangener Wahlperioden verantwortlich ist. Diese Altschulden führen dazu, dass die BVG von dem jährlichen Zuschuss von 75 Mio Euro für ihre Verkehrsleistungen bereits 2008 rund 40 bis 50 Mio Euro allein für Zinszahlungen ausgeben muss. Tilgungen wird es nicht geben können. Im Gegenteil: Der BVG-Schuldenberg wird wachsen.

Der Fahrgastverband IGEB hat deshalb das Land Berlin anlässlich des Senatsbeschlusses zum BVG-Vertrag aufgefordert, die BVG umgehend zu entschulden, denn je weiter der BVG-Schuldenberg anwächst, umso mehr wird die BVG versuchen, ihre Einnahmen aus Fahrpreiserhöhungen zu steigern. Da die Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungsbereitschaft der Fahrgäste aber schon in den letzten Jahren an ihre Grenzen gestoßen ist, wird der Schuldenberg noch erheblich anwachsen und muss am Ende doch vom Land Berlin übernommen werden. Hinzu kommt, dass eine Entschuldung, die mit dem EU-Beihilfrerecht vereinbar ist, sehr wahrscheinlich nur vor Vertragsbeginn erfolgen kann. Bei jeder späteren Entschuldung besteht die Gefahr, dass die EU sie als unerlaubte Beihilfe wertet und untersagt.

Berliner Fahrgastverband IGEB

aus SIGNAL 6/2007 (Dezember 2007/Januar 2008), Seite 16

 

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