Mit dem neuen Verkehrsvertrag zwischen
dem Land Berlin und der BVG werden wichtige
Weichen für einen attraktiven BVG-Nahverkehr
gestellt. Aus Fahrgastsicht sind viele
der Regelungen ein Fortschritt gegenüber
den bisherigen Unternehmensverträgen.
- Der Umfang der von der BVG zu erbringenden
Verkehrsleistungen bleibt auf
heutigem Niveau erhalten. Damit gab es
zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember
2007 erstmals seit Jahren bei der BVG insgesamt
keine Angebotsreduzierungen.
- Die zu erbringenden Qualitätsstandards
(z. B. Pünktlichkeit) werden konkret festgelegt.
Durch Malus- und Bonus-Regelungen
werden Anreize zur Einhaltung geschaffen.
- Zu den Tarifen wird festgelegt, dass die
BVG keinen Anspruch auf automatische
jährliche Tariferhöhungen hat.
- Ab 2010 wird im Zwei-Jahres-Rhythmus
überprüft, ob der jährliche Zuschuss von
250 Mio Euro für den Erhalt der Infrastruktur
und die Erbringung der Verkehrsleistungen
ausreicht.
Doch viele der Regelungen sind nutzlos,
wenn es weiterhin kein effektives Vertragscontrolling
gibt. Der Berliner Fahrgastverband
IGEB appelliert an Senat und Regierungsparteien,
sich endlich zügig auf ein effektives
unabhängiges Vertragscontrolling
zu verständigen.
Vollkommen ausgeblendet wurden die
Altschulden der BVG von fast 800 Mio Euro,
für die überwiegend die Politik vergangener
Wahlperioden verantwortlich ist. Diese
Altschulden führen dazu, dass die BVG von
dem jährlichen Zuschuss von 75 Mio Euro für
ihre Verkehrsleistungen bereits 2008 rund
40 bis 50 Mio Euro allein für Zinszahlungen
ausgeben muss. Tilgungen wird es nicht geben
können. Im Gegenteil: Der BVG-Schuldenberg
wird wachsen.
Der Fahrgastverband IGEB hat deshalb
das Land Berlin anlässlich des Senatsbeschlusses
zum BVG-Vertrag aufgefordert,
die BVG umgehend zu entschulden, denn
je weiter der BVG-Schuldenberg anwächst,
umso mehr wird die BVG versuchen, ihre
Einnahmen aus Fahrpreiserhöhungen zu
steigern. Da die Zahlungsfähigkeit bzw.
Zahlungsbereitschaft der Fahrgäste aber
schon in den letzten Jahren an ihre Grenzen
gestoßen ist, wird der Schuldenberg noch
erheblich anwachsen und muss am Ende
doch vom Land Berlin übernommen werden.
Hinzu kommt, dass eine Entschuldung,
die mit dem EU-Beihilfrerecht vereinbar
ist, sehr wahrscheinlich nur vor Vertragsbeginn
erfolgen kann. Bei jeder späteren
Entschuldung besteht die Gefahr, dass die
EU sie als unerlaubte Beihilfe wertet und
untersagt.
Berliner Fahrgastverband IGEB
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