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Grafik: BfVst |
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Ab dem 1. September 2011 können schwerbehinderte
bzw. schwerkriegsgeschädigte
Reisende, die im Besitz eines Ausweises für
schwerbehinderte Menschen (grün/orange
mit Beiblatt und Wertmarke) oder eines
Ausweises zur unentgeltlichen Beförderung
im öffentlichen Personennahverkehr (grün/
orange) sind, mit allen Nahverkehrszügen in
Deutschland (IRE, RE, RB, S-Bahn und Nahverkehrszüge
der Privatbahnen) ohne Beschränkung
frei fahren und müssen nicht mehr einen
zusätzlichen Fahrschein für sich kaufen. Bisher
war das kostenlose Fahren nur im Umkreis
um den Wohnort von 50 km (lt. Streckenverzeichnis/
Beiblatt) möglich (§ 147 Abs. 1 des
Sozialgesetzbuchs IX). Die Neuregelung ist
das Ergebnis einer Absprache zwischen dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
und der Deutschen Bahn, um die Tarifierung
der nicht durch den Ausweis abgedeckten
Teilstrecken und die Kontrolle im Zug zu vereinfachen.
Die kostenfreie Beförderung in den
ÖPNV-Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde
bleibt unverändert bestehen.
Der Berliner Fahrgastverband IGEB begrüßt
die Vereinfachung der Tarifbestimmungen
für diese Fahrgäste. Mit der steigenden Zahl
von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften
wurde es für sie zu einem immer
größeren Problem, die richtigen Tickets zu
erwerben. Streit mit den Zugbegleitern war
oft vorprogrammiert. Die jetzige Neuregelung
ist für die Betroffenen deshalb in jeder
Hinsicht sehr hilfreich. (BfVst) Berliner Fahrgastverband IGEB
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