Den Berliner Fahrgastverband IGEB erreichte
eine Anfrage, ob ein Schwerbehinderter
wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis
aus dem Magdeburg-Berlin-Express (IRELinie
25) hätte verwiesen werden dürfen,
nachdem sein Schwerbehindertenausweis
in diesem Zug nicht als Fahrkarte anerkannt
wurde.
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Der Magdeburg-Berlin-Express fährt als IRE und ist somit ein Nahverkehrszug, der von Schwerbehinderten mit gültigem Ausweis unentgeltlich genutzt werden darf. Foto: Marc Heller |
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Ungeachtet der Geschehnisse und Begleitumstände
im Zug, von denen wir keine
Kenntnisse haben, hat ein schwerbehinderter
Reisender mit den entsprechenden
gültigen Dokumenten grundsätzlich
deutschlandweit einen unentgeltlichen
Beförderungsanspruch in den Zügen des
Nahverkehrs (§ 145 ff. SGB IX). Lediglich die
Benutzung zuschlagpflichtiger Züge des
Nahverkehrs verpflichtet auch den Schwerbehinderten
zur Zahlung eines tarifmäßigen
Zuschlages.
Gemäß Kapitel 1.2. der „Beförderungsbedingungen
für Personen durch die Unternehmen
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr)“
gehört zur Produktklasse des
Nahverkehrs (Pk.C) neben dem
RegionalExpress
(RE), der RegionalBahn (RB) und der
S- Bahn (S) auch der InterRegioExpress (IRE).
Dem schwerbehinderten Reisenden soll
gesagt worden sein, dass die genannten
Regelungen für den Magdeburg-Berlin-Express
nicht gelten, weil es sich um ein Angebot
des Fernverkehrs handele.
Das ist falsch. Die Fahrplanmedien der
DB klassifizieren diese Züge eindeutig als
IRE. Auch ist die Linie des IRE 25 nicht als
zuschlagpflichtig gekennzeichnet. Es gibt
also keine tarifliche Grundlage, einem mobilitätseingeschränkten
Reisenden mit gültigem
Schwerbehindertenausweis die gesetzlich
verbriefte entgeltfreie Beförderung im
Magdeburg-Berlin-Express zu verweigern.
(BfVst) Berliner Fahrgastverband IGEB
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