Berlin • Brandenburg

Weichenstellung für die S-Bahn

Senat sichert einen verlässlichen S-Bahn-Verkehr nach 2017

Der Senat hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2012 die Weichen für die Zukunft der S-Bahn nach Ablauf des bis Dezember 2017 gültigen Verkehrsvertrages gestellt. Der Senat kommt damit seiner Verantwortung nach, die Mobilität der Berlinerinnen und Berliner durch einen langfristig stabilen und verlässlichen S-Bahn-Verkehr zu sichern. Nach umfangreichen Vorarbeiten – zu Anforderungen an die zukünftigen Fahrzeuge, rechtlichen Prüfungen zur Vergabe und nach der Absage der DB AG, die S-Bahn Berlin GmbH an das Land Berlin zu verkaufen – hat der Senat zur Sicherstellung der Leistungen für den S-Bahn-Verkehr ab dem 15.12.2017 folgendes Vorgehen beschlossen.

Entsprechend der geltenden Rechtslage wird aus technischen, wirtschaftlichen, juristischen und verkehrlichen Gründen das Gesamtnetz der Berliner S-Bahn zur Vergabe in die Teilnetze „Nord-Süd“, „Stadtbahn“ sowie „Ring“ (einschließlich Zulaufstrecken) aufgeteilt.

S-Bahn
Die Zulassung der S-Bahn-Baureihe 485 läuft 2017 aus – Ersatzfahrzeuge sind dann aber noch nicht verfügbar. Das heißt: Fahrzeugmangel. Foto: Florian Müller

Für das Teilnetz „Ring“ wird in den nächsten Wochen zur Ermittlung des Eisenbahnverkehrsunternehmens als zukünftiger Betreiber ein wettbewerbliches Verfahren eingeleitet. Eine Vergabe dieses Teilnetzes ist besonders dringlich, da die Beschaffung von Neufahrzeugen (ca. 190 Viertelzüge) für dieses Teilnetz in die Wege geleitet werden muss. Die Fahrzeuge der Baureihen 480/ 485 müssen aus technischen Gründen zwingend ersetzt werden. Das Teilnetz Ring wird deshalb gewählt, weil die Baumaßnahmen am Ostkreuz für die Ringbahn fertig gestellt sein werden. Auch entspricht die Verkehrsleistung auf diesem Teilnetz etwa der Kapazität des Ersatzbedarfes für die auszusondernden Baureihen.

Neben den erwarteten verkehrlichen Leistungen kommen in dem Verfahren umfangreiche Sozialstandards zur Anwendung. Dazu zählen Vorgaben zur Tariftreue (Anwendung Branchentarifvertrag bzw. Lokführertarifvertrag), zum Mindestlohn (entsprechend den Bestimmungen des Berliner Vergabegesetzes) sowie Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung.

Die vorgenommene Teilnetzbildung wird dabei keine nachteiligen Wirkungen für die Kunden haben: Für das gesamte S-Bahn Netz wird auch zukünftig der VBB-Tarif gelten. Die Fahrgäste können weiterhin mit einem Ticket alle Angebote im ÖPNV nutzen. Es wird vorgegeben, dass die Fahrzeuge einen Außenanstrich in dem bekannten S-Bahn-Design erhalten. Damit bleibt die S-Bahn für die Fahrgäste als einheitliches Produkt wahrnehmbar. Die Passfähigkeit der Netze zueinander und die Integration des S-Bahn-Netzes in den Gesamt-ÖPNV werden von den Aufgabenträgern, den Ländern Berlin und Brandenburg, gewährleistet. Der Fahrplan wird weiterhin von diesen vorgegeben und somit für Anschlussverbindungen im S-Bahn-System inkl. Zu- und Abbringer gesorgt.

Vor dem Hintergrund der S-Bahnkrise der letzten Jahre und noch andauernder Probleme wird zukünftig ein besonderes Augenmerk auf die Sicherung der Fahrzeugverfügbarkeit gelegt. Für das Teilnetz Ring müssen Neufahrzeuge beschafft werden, die mindestens 30 Jahre sicher, dauerfest und wartungsarm sein müssen. Verantwortlich für die Beschaffung der Fahrzeuge sowie deren Wartung und Instandhaltung ist der zukünftige Betreiber.

Der Vertrag wird deshalb zwei Leistungskomponenten umfassen – einen Verkehrsvertrag, der das Unternehmen für 15 Jahre zum Betrieb auf dem Teilnetz mit dem von ihm beschafften Fahrzeugen verpflichtet. Die zweite Komponente ist die Verpflichtung zur Instandhaltung und Bereitstellung der Fahrzeuge. Die Nichteinhaltung von Vertragspflichten wird mit wirksamen finanziellen Abzügen sanktioniert werden. Für Extremfälle schwerer Leistungsstörungen werden die Länder Berlin und Brandenburg künftig ein Sonderkündigungsrecht haben. Wenn die Länder davon Gebrauch machen müssen, ist der Altbetreiber zugleich verpflichtet, die Fahrzeuge an die Länder oder einen neuen Betreiber herauszugeben.

Gegenüber den Aufgabenträgern sowie der Öffentlichkeit sind umfangreiche Berichtsund Offenlegungspflichten des zukünftigen Betreibers vorgesehen. Bei deren Bewertung wird ein Beirat unter Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern aus Parlamenten und Verbänden die Aufgabenträger unterstützen. Das Land Berlin wird den Verkehrsvertrag nach Abschluss veröffentlichen.

Die Vorlage wird dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Land Berlin

aus SIGNAL 4/2012 (September 2012), Seite 11

 

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