Der Senat hat in seiner Sitzung am 19. Juni
2012 die Weichen für die Zukunft der S-Bahn
nach Ablauf des bis Dezember 2017 gültigen
Verkehrsvertrages gestellt. Der Senat kommt
damit seiner Verantwortung nach, die Mobilität
der Berlinerinnen und Berliner durch
einen langfristig stabilen und verlässlichen
S-Bahn-Verkehr zu sichern. Nach umfangreichen
Vorarbeiten – zu Anforderungen an die
zukünftigen Fahrzeuge, rechtlichen Prüfungen
zur Vergabe und nach der Absage der
DB AG, die S-Bahn Berlin GmbH an das Land
Berlin zu verkaufen – hat der Senat zur Sicherstellung
der Leistungen für den S-Bahn-Verkehr
ab dem 15.12.2017 folgendes Vorgehen
beschlossen.
Entsprechend der geltenden Rechtslage
wird aus technischen, wirtschaftlichen, juristischen
und verkehrlichen Gründen das Gesamtnetz
der Berliner S-Bahn zur Vergabe in
die Teilnetze „Nord-Süd“, „Stadtbahn“ sowie
„Ring“ (einschließlich Zulaufstrecken) aufgeteilt.
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Die Zulassung der S-Bahn-Baureihe 485 läuft 2017 aus – Ersatzfahrzeuge sind dann aber noch nicht verfügbar. Das heißt: Fahrzeugmangel. Foto: Florian Müller |
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Für das Teilnetz „Ring“ wird in den nächsten
Wochen zur Ermittlung des Eisenbahnverkehrsunternehmens
als zukünftiger Betreiber
ein wettbewerbliches Verfahren eingeleitet.
Eine Vergabe dieses Teilnetzes ist besonders
dringlich, da die Beschaffung von Neufahrzeugen
(ca. 190 Viertelzüge) für dieses Teilnetz
in die Wege geleitet werden muss. Die
Fahrzeuge der Baureihen 480/ 485 müssen
aus technischen Gründen zwingend ersetzt
werden. Das Teilnetz Ring wird deshalb gewählt,
weil die Baumaßnahmen am Ostkreuz
für die Ringbahn fertig gestellt sein werden.
Auch entspricht die Verkehrsleistung auf diesem
Teilnetz etwa der Kapazität des Ersatzbedarfes
für die auszusondernden Baureihen.
Neben den erwarteten verkehrlichen Leistungen
kommen in dem Verfahren umfangreiche
Sozialstandards zur Anwendung. Dazu
zählen Vorgaben zur Tariftreue (Anwendung
Branchentarifvertrag bzw. Lokführertarifvertrag),
zum Mindestlohn (entsprechend den
Bestimmungen des Berliner Vergabegesetzes)
sowie Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung.
Die vorgenommene Teilnetzbildung wird
dabei keine nachteiligen Wirkungen für die
Kunden haben: Für das gesamte S-Bahn Netz
wird auch zukünftig der VBB-Tarif gelten. Die
Fahrgäste können weiterhin mit einem Ticket
alle Angebote im ÖPNV nutzen. Es wird vorgegeben,
dass die Fahrzeuge einen Außenanstrich
in dem bekannten S-Bahn-Design
erhalten. Damit bleibt die S-Bahn für die Fahrgäste
als einheitliches Produkt wahrnehmbar.
Die Passfähigkeit der Netze zueinander und
die Integration des S-Bahn-Netzes in den
Gesamt-ÖPNV werden von den Aufgabenträgern,
den Ländern Berlin und Brandenburg,
gewährleistet. Der Fahrplan wird weiterhin
von diesen vorgegeben und somit für Anschlussverbindungen
im S-Bahn-System inkl.
Zu- und Abbringer gesorgt.
Vor dem Hintergrund der S-Bahnkrise der
letzten Jahre und noch andauernder Probleme
wird zukünftig ein besonderes Augenmerk
auf die Sicherung der Fahrzeugverfügbarkeit
gelegt. Für das Teilnetz Ring müssen
Neufahrzeuge beschafft werden, die mindestens
30 Jahre sicher, dauerfest und wartungsarm
sein müssen. Verantwortlich für
die Beschaffung der Fahrzeuge sowie deren
Wartung und Instandhaltung ist der zukünftige
Betreiber.
Der Vertrag wird deshalb zwei Leistungskomponenten
umfassen – einen Verkehrsvertrag,
der das Unternehmen für 15 Jahre
zum Betrieb auf dem Teilnetz mit dem von
ihm beschafften Fahrzeugen verpflichtet. Die
zweite Komponente ist die Verpflichtung zur
Instandhaltung und Bereitstellung der Fahrzeuge.
Die Nichteinhaltung von Vertragspflichten
wird mit wirksamen finanziellen
Abzügen sanktioniert werden. Für Extremfälle
schwerer Leistungsstörungen werden
die Länder Berlin und Brandenburg künftig
ein Sonderkündigungsrecht haben. Wenn
die Länder davon Gebrauch machen müssen,
ist der Altbetreiber zugleich verpflichtet, die
Fahrzeuge an die Länder oder einen neuen
Betreiber herauszugeben.
Gegenüber den Aufgabenträgern sowie
der Öffentlichkeit sind umfangreiche Berichtsund
Offenlegungspflichten des zukünftigen
Betreibers vorgesehen. Bei deren Bewertung
wird ein Beirat unter Einbindung von Vertreterinnen
und Vertretern aus Parlamenten und
Verbänden die Aufgabenträger unterstützen.
Das Land Berlin wird den Verkehrsvertrag
nach Abschluss veröffentlichen.
Die Vorlage wird dem Abgeordnetenhaus
zur Kenntnisnahme zugeleitet. Land Berlin
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