|
Nahverkehr
Westbahn-Pläne
|
|
|
Beantwortung der Kleinen Anfrage des
Abgeordneten Siegfried Helias (CDU)
über "Westbahn in weiter Ferne?":
- Ist der Senat der Auffassung, daß der
Bund nach erfolgreichen Verhandlungen
über den Neubau einer Eisenbahntrasse
Berlin - Hannover auch die Westbahn
als "Draufgabe" finanziert?
Nein. Der Bundesminister für Verkehr
hat ein Interesse daran, die Finanzierung der beiden Bauvorhaben strikt
voneinander zu trennen.
- Wie lang ist die Strecke Bahnhof Westkreuz - Bahnhof Spandau, und wie lang
ist die gemeinsame Strecke mit der Fernbahn?
Die Streckenlänge Westkreuz - Spandau beträgt ca. 9,1 km, die Länge der
Parallelführung von S- und Fernbahn
liegt bei ca. 4 km.
- Hält der Senat es für wahrscheinlich,
daß der Bundesverkehrsminister (in Anbetracht der vorgenommenen standardisierten
Bewertung) bis Mitte der 90er Jahre Baumaßnahmen an der Westbahn zustimmt,
oder meint der Senat, sich im
Rahmen einer Finanzierung durch das
Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz
(GVFG) über das Erfordernis der Zustimmung hinwegsetzen zu können?
Für die Finanzierung von Schnellbahnstrecken nach dem GVFG verlangt der
Bundesminister für Verkehr umfangreiche Untersuchungen nach dem standardisierten
Bewertungverfahren. Dadurch sollen nach einheitlichen Maßstäben ermittelte
Nutzen-Kosten-Verhältnisse der geplanten Projekte nachgewiesen werden. Da die
Reaktivierung der "Westbahn" in der vergangenen
Legislaturperiode erst längerfristig anvisiert worden war, wurde seinerzeit lediglich der
Abschnitt "Westkreuz - Pichelsberg" untersucht. Für diese Teilstrecke erbrachte die
standardisierte
Bewertung keine ausreichenden Ergebnisse. Anhand der vorliegenden verkehrlichen
Untersuchungen ist dagegen
zu erwarten, daß sich das Nutzen-Kosten-Verhältnis des Projektes "Westbahn von Westkreuz
bis Rathaus Spandau" erheblich besser darstellt. Eine
eindeutige Klärung über die Finanzierbarkeit der "Westbahn" nach dem
GVFG ist allerdings erst durch eine
vollständige standardisierte Bewertung
möglich. Die hierzu erforderlichen Untersuchungen liegen zur Zeit noch nicht
vor.
- Nutzt der Senat nicht noch die mit
dem Jahresbeginn gegebenen Möglichkeiten des Strukturhilfegesetzes zur Finanzierung
der Westbahn, verwendet der Senat die Strukturhilfemittel in diesem Jahr
vollständig für den Schnellbahnausbau,
und welche Maßnahmen will der Senat
überhaupt mit diesen Mitteln und welche
davon konkret im Jahre 1989 finanzieren?
Der Senat von Berlin hat beschlossen,
die gesamten Investitionsmittel des
Strukturhilfegesetzes für den Schnellbahnbau in Berlin einzusetzen. Im Jahr
1989 können deshalb aus dem Strukturhilfefonds folgende Maßnahmen begonnen werden:
- S 4 (Südring)
- Stellwerk Wannsee
- Wagenübergabestelle Wannsee
- Schaltwerk Halensee
- S-Bahnhof Schichauweg
- Gleichrichter Marienfelde
- U-Bahn-Linie 8 (Baulos D 81)
- Wäre es unter Verwendung der Strukturhilfemittel möglich, die Westbahn innerhalb
von wenigstens zwei Jahren zumindest bis Pichelsberg in Betrieb zu
nehmen, und teilt der Senat die Forderung der früheren größeren Oppositionspartei,
mit den Bauarbeiten für die kurzfristige Wiederinbetriebnahme der Westbahn umgehendzu beginnen?
Strukturhilfemittel für die S5 (Westbahn) stehen wegen der zu 4. genannten Maßnahmen
und wegen des 1990
geplanten Baubeginns für die S-Bahn-Strecke S6 (Priesterweg - Lichterfelde
Süd) in den nächsten Jahren bei der
derzeitigen Finanzierungssituation nicht
zur Verfügung. Eine kurzfristige Inbetriebnahme der S5 bis zum Bahnhof Pichelsberg
wäre jedoch auch wegen der
umfangreichen notwendigen Investitionen, insbesondere für die Zugsicherungstechnik, die
Bahnstromwersorgung und für die Sanierung der Bahnhöfe
nicht möglich. (L.PD, 25.9. 1989)
Senator für Verkehr
|
|
Die SIGNAL-Jahrgänge in der Übersicht:
|
|
ANZEIGE
|
Links lesen Sie einen Artikel aus dem Internetarchiv der
Fachzeitschrift Signal, die sich mit Verkehrspolitik
für Berlin und Deutschland auseinandersetzt.
Auf signalarchiv.de finden Sie zusätzlich zu
ausgewählten Artikeln aus dem aktuellen Heft auch viele
ältere Artikel dieser Zeitschrift.
|
|
|