Eine in Verkehrsverbünden selbstverständliche
Einrichtung fehlt im Verkehrsverbund
Berlin/Brandenburg (VBB) auf allen Bahnhöfen:
Der Hinweis darauf, wie weit der Verbundtarif
überhaupt Gültigkeit in den Zügen
hat. Besonders mißlich ist dies für Inhaber
von Gesamtnetzkarten und Schwerbehindertenausweisen
mit Freifahrtberechtigung.
Letzterer Personenkreis genießt in
allen Verkehsverbünden Freifahrt.
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Foto: IGEB |
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Besonders bei Zügen, die den Verbundraum
verlassen ist eine Information darüber,
bis wohin Verbundfahrkarten gelten, eine
hilfreiche Reisendeinformation. Im VBB trifft
dies insbesondere auf die IR- und IRE-Züge
nach Magdeburg zu, die bis Brandenburg/Havel
im VBB-Tarif fahren. Auch bei den IR- und
RE-Zügen Richtung Stralsund fehlt der
Hinweis, daß VBB-Fahrausweise bis Prenzlau
gültig sind.
Bei benachbarten Verbundräumen, etwa
VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) und
VRM (Verbund Rhein-Main), die eine
durchgehende Tarifierung kennen, genügt
bei Zügen, die den Verbund nicht verlassen,
gleichfalls das Verbundsymbol, um darüber
zu unterrichten, daß der entsprechende Zug
mit Verbundausweisen (dazu gehören auch
Schwerbehindertenausweise) benutzt werden
kann. Wann kümmert sich der VBB und
die Bahn darum? Deutscher Bahnkunden-Verband, Landesverband Brandenburg
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