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BVG-Tarif. Doch der VBB-Tarif ist mehr. Das
scheinen allerdings auch die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) noch immer nicht verstanden
zu haben. Sehr zum Verdruss von
Fahrgästen, die mal aus Berlin heraus fahren
wollen.
Begleiten wir den spontan ausflugslustigen
Rudi Rübezahl auf seiner Fahrt von Wendenschloß
in Berlin-Köpenick nach Templin Stadt.
Da er nur Gelegenheits-ÖPNV-Nutzer ist, hat er
keine Zeitkarte, die er in Berlin nutzen könnte.
Im Internet hat er sich in der VBB-Fahrinfo eine
Verbindung gesucht und auch den Fahrpreis
erkundet. Eine normale Fahrkarte kostet 9,40
Euro. Da er öfter mal beruflich mit der Bahn
verreist, hat er eine BahnCard25, mit der er die
ganze Fahrt zum Ermäßigungstarif für nur 7
Euro machen kann.
Es ist Sonnabend kurz nach sechs Uhr morgens,
und Rudi steigt in die Straßenbahn.
Zielstrebig geht er zum Fahrkartenautomaten,
um das gewünschte Ticket zu kaufen.
Doch Fehlanzeige: So sehr er sich bemüht,
er kann neben zahlreichen unbelegten Automatentasten
nur solche erkennen, die Angebote
für die Tarifzonen Berlin AB, BC oder
ABC feil bieten, jedoch keine nach Templin.
So eine Verschwendung, wundert er sich,
auf den vielen freien Tasten hätte man doch
bestimmt auch ein paar andere Tarife unterbringen
können. Wäre er mit seiner Frau
Frieda zusammen gefahren, hätte er jetzt
bestimmt ein Brandenburg-Berlin-Ticket
genommen.
Doch was nun?
Erst einmal eine Fahrkarte kaufen, so weit
wie man kommt. Berlin ABC zum Ermäßigungstarif
für 2,20 Euro, damit geht’s schon
mal bis nach Oranienburg. Doch Halt! Als er
zahlen will, fällt ihm ein, dass er einmal Ärger
bekommen hatte, weil seine BahnCard-
Ermäßigung nicht gilt, wenn der Fahrschein
nur für die ABC-Zonen in und um Berlin gültig
ist. Und, wie will er einem Kontrolleur beweisen,
dass er eigentlich noch weiter will?
Also wählt er zähneknirschend einen normalen
Einzelfahrschein Berlin ABC für 3,10 Euro.
Am S-Bahnhof Köpenick angekommen
geht unser Fahrgast zum Automaten und
freut sich, einen Anschlussfahrschein kaufen
zu können. Er kramt seinen Verbindungsausdruck
aus der Tasche, um zu schauen, wie es
denn ab Oranienburg weiter geht. Er wählt
die Relation Oranienburg—Templin aus und
stellt fest, dass er für die Tarifzone Berlin C
eigentlich schon eine Fahrkarte hat. Aber
wie heißt die nachfolgende Brandenburger
Tarifwabe? Während Rudi vergeblich nach
dieser Information sucht, da der aushängende
Plan ja nur Berlin ABC zeigt, kommt auch
schon die S-Bahn, und so fährt er weiter
nach Ostkreuz.
Da unser Herr Rübezahl hier glücklicherweise
mehr Umsteigezeit hat, macht er einen
kleinen Umweg zum Fahrkartenschalter
und schildert sein Problem, dass er eine
Fahrkarte ab der Wabe hinter Oranienburg
benötige. Der freundliche Verkäufer widerspricht
unserem Fahrgast und erklärt, dass
er mit diesen beiden Fahrkarten Ärger mit
dem Busfahrer in Oranienburg bekommen
würde und das Zwischenstück nachzahlen
müsste. Die ABC-Karte gilt nur bis zur letzten
Haltestelle in Berlin C, die anschließende
Fahrkarte aber erst ab der ersten Haltestelle
in der Nachbarzone. Dazwischen wäre
Rudi „schwarz“ gefahren, oder er hätte die
eine Haltestelle laufen müssen. Die Folgekarte
muss laut VBB-Tarif (Teil B – 5.5.) von
einer Haltestelle gelten, die der Fahrgast
mit seiner ersten Fahrkarte erreichen kann.
Zwangsläufig wird die Zone, in der sich diese
Haltestelle befindet, zweimal bezahlt.
Wenigstens kann er jetzt seine BahnCard
zur Anwendung bringen und zahlt für die
Strecke Oranienburg—Templin nur 5,90
statt 8,00 Euro. Na toll, denkt sich Rudi
Rübezahl, eigentlich wollte er doch einen
Fahrschein von Wendenschloß nach Templin
für 7 Euro haben. Jetzt zahlt er insgesamt
9 Euro. Kann man das nicht irgendwie
verrechnen? Nein, sagt der VBB-Tarif Teil
A – §6 Abs. 2 (2): „Ein Anspruch auf Anrechnung
des erstgelösten Fahrausweises auf den
tarifmäßigen Preis zwischen Ausgangs- und
Zielpunkt besteht nicht.“ Enttäuscht setzt
Rudi zwei Euro ärmer seinen Ausflug fort,
nicht ohne sicherheitshalber die Fahrkarte
für die komplette Rückfahrt gleich mitgekauft
zu haben.
Ist das rechtens, dass die BVG nur
Berlin ABC-Tarife anbietet?
Der VBB-Tarif sagt im Teil B – 3.2. leider JA:
„Es ist nicht in jedem Fall möglich, das gesamte
Fahrausweissortiment bzw. Fahrausweise
für alle Relationen an allen Verkaufseinrichtungen
zu erhalten.“ Nicht gut, findet das
der Berliner Fahrgastverband IGEB. Nach
ihm vorliegenden Informationen ist die BVG
zwar dabei, neue Fahrkartenautomaten mit
mehr Tarifspeicherplätzen anzuschaffen, jedoch
sollen diese immer noch unzureichend
sein, um das gesamte Angebotsspektrum
des Verkehrsverbundes abzudecken. Beim
heutigen Entwicklungsstand der Computertechnologie
unverständlich. Die BVGeigenen
stationären Automaten auf den
U-Bahnhöfen beweisen es ja. Die BVG hat
mit der Neuanschaffung der Automaten die
Möglichkeit, zukunftsfähige und flexibel
erweiterbare Geräte zu besorgen. Sie darf
nicht den Fehler machen, solche auszuwählen,
die nicht einmal mehr die gegenwärtigen
Erfordernisse des gesamten VBB-Tarifes
erfüllen können.
Ist das fair gegenüber den Fahrgästen?
Der Berliner Fahrgastverband IGEB sagt:
NEIN! Es ist unverantwortlich, Rudi Rübezahl
und all die anderen betroffenen Fahrgäste
dafür bluten zu lassen, nur weil Verkehrsunternehmen
nicht die erforderlichen, tariflich
korrekten Fahrkarten verkaufen können
(oder wollen). Hier ist der Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg in zweifacher Hinsicht
in der Pflicht:
- Er hat dafür Sorge zu tragen, dass ein
Fahrgast von jedem Startpunkt aus das
gewünschte Ticket zu jedem Ziel im Verbundgebiet
lösen kann. Die o. g. Regel aus
dem Tarif Teil B – 3.2. mochte in den Anfangsjahren
des VBB noch tragbar gewesen
sein, als auf ländlichen Regionalbahnen
Tickets von Abrissblöcken verkauft
wurden, zeitgemäß ist sie heute zweifelsohne
nicht mehr und gehört abgeschafft!
- Es muss umgehend eine Regelung her,
dass der Fahrgast keinesfalls auf den Mehrkosten,
die schließlich nicht er zu verantworten
hat, sitzen bleibt. Eine Anrechnung
der Anfangsfahrkarte und/oder eine Erstattung,
der durch die tarifliche Stückelung
der Strecke entstandenen höheren Fahrtkosten,
müssen künftig ohne bürokratischen
Mehraufwand möglich sein!
Fazit
Was nutzt ein landesweiter Verbundtarif,
wenn dieser nicht vollumfänglich genutzt
werden kann!? (BfVst) Berliner Fahrgastverband IGEB
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