Wer ohne Fahrausweis fährt und kontrolliert
wird, muss 40 Euro zahlen. Dieses sogenannte
„erhöhte Beförderungsentgelt" (EBE) wird bei
VBB-Zeitkartenkunden unter
bestimmten Bedingungen auf 7 Euro ermäßigt.
Zusätzlich gibt es für die Abonnenten
von BVG und S-Bahn eine Kulanzregelung. Aber
wer sich seine Zeitkarte am Schalter
oder Automaten kaufte, kam bisher nicht in den
Genuss dieser Kulanzregelung. Wann
die Kulanzregelung greift und wie jetzt auch
Barzahler davon profitieren können, erläutert
nachfolgend Herr Reichel, BVG-Abteilungsleiter
Service und Security.
Die Bestimmungen für die Forderung zur
Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes
sind in § 9 der Beförderungsbedingungen
des Gemeinsamen Tarifes der
im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
(VBB) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen
festgelegt. Entsprechend wird bei
den Berliner Verkehrsbetrieben verfahren.
Bei Vorlage eines persönlichen Fahrausweises
innerhalb von sieben Tagen ab dem
Feststellungstag wird gemäß Absatz 3 des
vorgenannten Paragrafen eine Ermäßigung
auf 7 Euro vorgenommen. Voraussetzung
ist jedoch, dass der Fahrgast innerhalb der
vorangegangen 12 Monate nicht schon einmal
ohne seinen persönlichen Fahrausweis
angetroffen wurde.
Abweichend von diesen Bestimmungen,
die Grundlage des Beförderungsvertrages
sind, den der Fahrgast durch die Inanspruchnahme
der angebotenen Verkehrsleistung
mit uns eingeht und damit anerkennt, gestattet
die BVG ihren Abonnenten, die eine
übertragbare Umweltkarte besitzen, im
Rahmen einer Kulanz - ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht - einmalig innerhalb des
Vertragsjahres, den Fahrausweis nachträglich
vorzulegen, und ermäßigt das erhöhte
Beförderungsentgelt auch in diesen Fällen
auf 7 Euro.
Diese Regelung wird jedoch nur beim Vertragsinhaber
angewandt. Mitbenutzer des
übertragbaren Fahrausweises sind davon
ausgenommen. Bei Abonnementkunden
der S-Bahn Berlin GmbH wird die Regelung
ebenfalls so gehandhabt, wenn uns die
Angaben des Fahrgastes vorab bei telefonischer
Anfrage durch die S-Bahn bestätigt
werden.
Seit dem 1.November 2005 wurde in
Absprache mit der S-Bahn Berlin GmbH für
Kunden, die eine übertragbare Jahreskarte
an einem der Serviceschalter erwerben,
wieder eine Registrierung der persönliche
Daten in Form einer freiwilligen Selbstauskunft
eingeführt. Auch hier kann das erhöhte
Beförderungsentgelt dann für den
bei dem Verkehrsunternehmen registrierten
Inhaber einmalig auf 7 Euro ermäßigt
werden. IGEB Fahrgastbelange
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