Berlin

Sieben Euro statt vierzig Euro

Die Kulanzregelung bei BVG und S-Bahn

Wer ohne Fahrausweis fährt und kontrolliert wird, muss 40 Euro zahlen. Dieses sogenannte „erhöhte Beförderungsentgelt" (EBE) wird bei VBB-Zeitkartenkunden unter bestimmten Bedingungen auf 7 Euro ermäßigt. Zusätzlich gibt es für die Abonnenten von BVG und S-Bahn eine Kulanzregelung. Aber wer sich seine Zeitkarte am Schalter oder Automaten kaufte, kam bisher nicht in den Genuss dieser Kulanzregelung. Wann die Kulanzregelung greift und wie jetzt auch Barzahler davon profitieren können, erläutert nachfolgend Herr Reichel, BVG-Abteilungsleiter Service und Security.

Die Bestimmungen für die Forderung zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes sind in § 9 der Beförderungsbedingungen des Gemeinsamen Tarifes der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen festgelegt. Entsprechend wird bei den Berliner Verkehrsbetrieben verfahren. Bei Vorlage eines persönlichen Fahrausweises innerhalb von sieben Tagen ab dem Feststellungstag wird gemäß Absatz 3 des vorgenannten Paragrafen eine Ermäßigung auf 7 Euro vorgenommen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Fahrgast innerhalb der vorangegangen 12 Monate nicht schon einmal ohne seinen persönlichen Fahrausweis angetroffen wurde.

Abweichend von diesen Bestimmungen, die Grundlage des Beförderungsvertrages sind, den der Fahrgast durch die Inanspruchnahme der angebotenen Verkehrsleistung mit uns eingeht und damit anerkennt, gestattet die BVG ihren Abonnenten, die eine übertragbare Umweltkarte besitzen, im Rahmen einer Kulanz - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - einmalig innerhalb des Vertragsjahres, den Fahrausweis nachträglich vorzulegen, und ermäßigt das erhöhte Beförderungsentgelt auch in diesen Fällen auf 7 Euro.

Diese Regelung wird jedoch nur beim Vertragsinhaber angewandt. Mitbenutzer des übertragbaren Fahrausweises sind davon ausgenommen. Bei Abonnementkunden der S-Bahn Berlin GmbH wird die Regelung ebenfalls so gehandhabt, wenn uns die Angaben des Fahrgastes vorab bei telefonischer Anfrage durch die S-Bahn bestätigt werden.

Seit dem 1.November 2005 wurde in Absprache mit der S-Bahn Berlin GmbH für Kunden, die eine übertragbare Jahreskarte an einem der Serviceschalter erwerben, wieder eine Registrierung der persönliche Daten in Form einer freiwilligen Selbstauskunft eingeführt. Auch hier kann das erhöhte Beförderungsentgelt dann für den bei dem Verkehrsunternehmen registrierten Inhaber einmalig auf 7 Euro ermäßigt werden.

IGEB Fahrgastbelange

aus SIGNAL 1/2006 (Februar/März 2006), Seite 9

 

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