Berlin

CityTicket der DB muss in ganz Berlin gelten!

Anfang Dezember schrieb uns ein IGEB-Mitglied: „Ich habe gestern mal wieder einen skandalösen Vorfall mit BVG-Kontrolleuren erlebt. Auf dem U-Bahnhof Magdalenenstraße wurde ein Fahrgast als vermeintlicher Schwarzfahrer festgehalten, der eine DB-Fernfahrkarte mit City-Plus Aufdruck hatte. Auf meinen Einwand, dass City-Plus neben dem Tarifgebiet A zusätzlich bei der S-Bahn zwischen Lichtenberg und Ostkreuz sowie auf der U 5 zwischen Lichtenberg und Frankfurter Allee gültig sei, behauptete der Kontrolleur, dass dies nicht stimme und dass die DB AG ihre Fahrgäste falsch informieren würde."

Die zweite Aussage des Kontrolleurs ist richtig, auch wenn er es anders gemeint hat. Die DB AG schreibt in der Regel in allen Fahrgastinformationen, dass man mit dem City-TicketBerlin innerhalb des Tarifbereichs A und zusätzlich mit der S-Bahn nach Berlin-Lichtenberg fahren könne. Dass auch die U 5 genutzt werden kann, wird unterschlagen.

Erst ein Blick in den VBB-Tarif bringt Klarheit: In Teil C steht unter Ziffer 3.3. CityTicketBerlin: „DB-Fahrkarten mit dem Aufdruck „Berlin Stadtb. + City" in Verbindung mit der BahnCard 25 und der BahnCard 50 sowie die BahnCard 100 berechtigen zur Nutzung der Verkehrsmittel im Teilbereich A des Tarifbereiches Berlin. Sie gelten auch bis zu den Bahnhöfen Nöldnerplatz, Magdalenenstraße und Berlin-Lichtenberg."

CiyTicket
In fast allen Kundeninformationen (hier ein Infoblatt der DB zum City-Ticket) nennt die Bahn nur den S-Bahnhof Nöldnerplatz und den Bahnhof Lichtenberg, nicht aber den U-Bahnhof Magdalenestraße auf der U 5.

Auch wenn die Aufzählung von Bahnhöfen statt Linien nicht kundenfreundlich ist, so zeigt sie dennoch zum einen, dass die Bahn unvollständig informiert, und zum anderen, dass der BVG-Kontrolleur irrte, als er den Fahrgast mit CityTicketBerlin auf dem U-Bahnhof Magdalenenstraße des Schwarzfahrens bezichtigte. Vor allem aber wird deutlich, wie unsinnig die Beschränkung des CityTicketBerlin auf den Tarifbereich A ist. Der Berliner Fahrgastverband IGEB bekräftigt deshalb nochmals die Forderung, dass das CityTicket in Berlin AB gelten sollte, also in der ganzen Stadt - so wie dies auch in anderen deutschen Städten wie z. B. in Hamburg und München der Fall ist. Alles andere ist eine Benachteiligung der Gäste Berlins.

IGEB Fahrgastbelange

aus SIGNAL 1/2006 (Februar/März 2006), Seite 10

 

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