|
Anfang Dezember schrieb uns ein IGEB-Mitglied:
„Ich habe gestern mal wieder einen
skandalösen Vorfall mit BVG-Kontrolleuren
erlebt. Auf dem U-Bahnhof Magdalenenstraße
wurde ein Fahrgast als vermeintlicher
Schwarzfahrer festgehalten, der eine
DB-Fernfahrkarte mit City-Plus Aufdruck
hatte. Auf meinen Einwand, dass City-Plus
neben dem Tarifgebiet A zusätzlich bei der
S-Bahn zwischen Lichtenberg und Ostkreuz
sowie auf der U 5 zwischen Lichtenberg und
Frankfurter Allee gültig sei, behauptete der
Kontrolleur, dass dies nicht stimme und dass
die DB AG ihre Fahrgäste falsch informieren
würde."
Die zweite Aussage des Kontrolleurs ist
richtig, auch wenn er es anders gemeint hat.
Die DB AG schreibt in der Regel in allen Fahrgastinformationen,
dass man mit dem City-TicketBerlin innerhalb des Tarifbereichs A
und zusätzlich mit der S-Bahn nach Berlin-Lichtenberg
fahren könne. Dass auch die U 5
genutzt werden kann, wird unterschlagen.
Erst ein Blick in den VBB-Tarif bringt Klarheit:
In Teil C steht unter Ziffer 3.3. CityTicketBerlin:
„DB-Fahrkarten mit dem Aufdruck
„Berlin Stadtb. + City" in Verbindung mit der
BahnCard 25 und der BahnCard 50 sowie die
BahnCard 100 berechtigen zur Nutzung der
Verkehrsmittel im Teilbereich
A des Tarifbereiches
Berlin. Sie gelten auch bis
zu den Bahnhöfen Nöldnerplatz,
Magdalenenstraße
und Berlin-Lichtenberg."
|
In fast allen Kundeninformationen (hier ein Infoblatt der DB zum City-Ticket) nennt die Bahn nur den S-Bahnhof Nöldnerplatz und den Bahnhof Lichtenberg, nicht aber den U-Bahnhof Magdalenestraße auf der U 5. |
|
Auch wenn die Aufzählung
von Bahnhöfen statt
Linien nicht kundenfreundlich
ist, so zeigt sie dennoch
zum einen, dass die Bahn
unvollständig informiert,
und zum anderen, dass
der BVG-Kontrolleur irrte,
als er den Fahrgast mit
CityTicketBerlin auf dem
U-Bahnhof Magdalenenstraße
des Schwarzfahrens bezichtigte. Vor
allem aber wird deutlich, wie unsinnig die
Beschränkung des CityTicketBerlin auf den
Tarifbereich A ist. Der Berliner Fahrgastverband
IGEB bekräftigt deshalb nochmals die
Forderung, dass das CityTicket in Berlin AB
gelten sollte, also in der ganzen Stadt - so
wie dies auch in anderen deutschen Städten
wie z. B. in Hamburg und München der Fall
ist. Alles andere ist eine Benachteiligung der
Gäste Berlins. IGEB Fahrgastbelange
|