Seit dem Fahrplanwechsel am 28. Mai
2006 gibt es die bislang übliche Tarifbezeichnung
„Berlin Stadtbahn" nicht mehr.
Stattdessen werden Bahnfahrkarten in die
deutsche Hauptstadt nur noch mit der Zielangabe
„Berlin" ausgestellt, was bei vielen
Reisenden zu Missverständnissen führt.
Anlass für die Änderung war die Inbetriebnahme
der neuen Nord-Süd-Strecke
durch den Tiergartentunnel mit den neuen
Fernbahnhöfen Südkreuz und Gesundbrunnen.
Eine Fahrkarte des Fernverkehrs
mit der Zielangabe „Berlin" gilt jetzt für
Anschlussfahrten von und zu allen Halten
der S- bzw. Regionalbahn auf Stadtbahn,
Ringbahn, Nord-Süd-S-Bahn und auf der
neuen Nord-Süd-Strecke Gesundbrunnen—Hauptbahnhof—Südkreuz.
Zusätzlich
ist der außerhalb des Rings gelegene
Bahnhof Lichtenberg (wie bisher) einbezogen.
Die neue Tarifbezeichnung „Berlin" ist
trotz des erweiterten Geltungsbereichs
sehr unbefriedigend und führt speziell
bei Touristen und Gelegenheitsfahrern
zu Verwirrung, denn die Fernbahnhöfe
Spandau und Wannsee liegen schließlich
auch in Berlin. Welch kuriose Situationen
entstehen können, die aus Bahnkunden
unfreiwillige Schwarzfahrer machen, soll
folgendes Beispiel zeigen: Ein Reisender
von Berlin-Charlottenburg nach Hannover
hat eine Fahrkarte von Berlin nach Hannover
erworben. Er stellt fest, dass es für ihn
günstiger ist, mit der S-Bahn nicht zum
Hauptbahnhof zu fahren, sondern nach
Berlin-Spandau. Und schon ist er im Abschnitt
zwischen Westkreuz und Spandau
ein Schwarzfahrer.
In der Vergangenheit hat sich wiederholt
gezeigt, dass eine Vereinfachung
des Tarifsystems hilft, Unsicherheit und
Ärger bei den Bahnkunden zu vermeiden.
Weiterhin können Verkaufsabläufe durch
einfache Regelungen deutlich beschleunigt
und Auskünfte zuverlässiger werden.
Auch im vorliegenden Fall muss die Bahn
eine Vereinfachung vornehmen, indem
die Zielangabe „Berlin" auf einer Fahrkarte
dem Wortlaut entsprechend in ganz Berlin
gilt - einschließlich des Bahnhofs Berlin-Schönefeld
Flughafen. Nur durch eine solche
vergleichsweise kundenfreundliche
Lösung kann die Zahl der unfreiwilligen
Schwarzfahrer gering gehalten werden.
Einschränkungen sind ohnehin bereits dadurch
gegeben, dass die beschriebene Regelung
bei der BVG keine Gültigkeit hat.
IGEB Fernverkehr
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