Seit dem 1. März gilt die EU-Verordnung
Nr. 181/2011 über die
Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr.
Bei Busreisen über
250 Kilometer (sowie diversen
Sonderregelungen) regelt sie:
- die Rechte der Reisenden bei
verspäteter Abfahrt des Busses,
- die Mindeststandards in der
Fahrgastinformation,
- die Rechte von Schwerbeschädigten
oder Mobilitätseingeschränkten,
- die Ansprüche bei Personenschäden
und Gepäckverlust
und -schäden bei Unfällen.
In der Verordnung ist auch
geregelt, dass die Mitgliedsländer der EU
eigene nationale „Durchsetzungsstellen“ zu
schaffen haben. Dabei ist es den Ländern
überlassen, neue zu schaffen oder auf bestehende
Institutionen zurückzugreifen.
Für Letzteres hat sich nun die Bundesrepublik
Deutschland entschieden und mit
dem EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz
vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2547) das
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit der Aufgabe
betraut. Alle Fahrgäste, die ihre Rechte
aus der EU-Verordnung verletzt sehen und
sich im Vorfeld bereits vergeblich mit dem
Busunternehmen auseinandergesetzt haben,
können sich fortan mit ihrem Anliegen
ans EBA wenden.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist ausschließlich
für die Wahrung und Durchsetzung
der Rechte aus der EU-Verordnung
zuständig und wurde vom Gesetzgeber mit
umfangreichen „Ermittlungs“-Befugnissen
betraut, beispielsweise (fast) uneingeschränkte
Akteneinsicht. Im hartnäckigen
Widerstandsfall kann es bisweilen auch
Bußgelder bis zu 500 000 Euro
als Zwangsmittel verhängen,
um eine Kooperation herbeizuführen.
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Fernbusse am Berliner Bahnhof Zoo. Foto: Marc Heller |
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Es wird jedoch keinen
„Stellvertreterkampf“ zur
Durchsetzung zivilrechtlicher
Ansprüche gegenüber dem
beschuldigten Busunternehmen
führen. Dafür hat der
betroffene Fahrgast die Möglichkeit,
eine Schlichtungsstelle
anzurufen, falls sich das
Busunternehmen freiwillig
an der Schlichtung beteiligt.
Eine zentral verantwortliche
Schlichtungsstelle wurde
nämlich nicht benannt.
Der Klageweg beider Parteien
wird sowohl durch die
EU-Fahrgastrechte-Verordnung als auch durch das deutsche
EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz
nicht eingeschränkt. (BfVSt)
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6, 53175 Bonn
Telefon (0228) 30 79 54 99
fahrgastrechte@eba.bund.de Berliner Fahrgastverband IGEB
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