01.10.2013] Die Fluggesellschaften in
Deutschland wollen der Schlichtungsstelle
für den öffentlichen Personenverkehr (söp
e. V.) beitreten. Die Verbände BDL und BDF,
in denen die deutschen Fluggesellschaften
organisiert sind, haben der söp mitgeteilt,
dass die Fluggesellschaften ihr die Aufgaben
der Schlichtung übertragen wollen.
Auch der Verband BARIG,
dem neben deutschen
insbesondere auch die in Deutschland
operierenden internationalen Fluggesellschaften
angehören, empfiehlt seinen Mitgliedern
ebenfalls dieses Vorgehen.
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Flughafen Berlin-Tegel. Für Schlichtungen im Flugverkehr ist bald die SÖP zuständig. Foto: Florian Müller |
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Für Flüge, die ab dem 1. November 2013
angetreten werden, gilt, dass sich Passagiere
zur Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche
an die Schlichtungsstelle wenden
können – falls zuvor keine Einigung zwischen
Kunden und Unternehmen erzielt
werden konnte.
Auch weiterhin ist die Fluggesellschaft
der erste Ansprechpartner für Kunden mit
einer Beschwerde. Für den Fall, dass der
Sachverhalt nicht zufriedenstellend gelöst
werden konnte, kann im nächsten Schritt
die Schlichtungsstelle angerufen werden.
Der neutrale Schlichter wird dann den Streitfall
prüfen und einen Schlichtungsvorschlag
erarbeiten. Nehmen beide Parteien diesen
Vorschlag an, dann gilt er. Falls dies nicht der
Fall ist, dann steht beiden Parteien weiterhin
der Rechtsweg offen. Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V.
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