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Berlin. 6. Dezember 1995. Meldungen, nach denen unter bestimmten Umständen
die Mitnahme eines Fahrrades in der Straßenbahn erlaubt sei, treffen nicht
zu. In der Straßenbahn steht, anders als in der U-Bahn, nur ein sehr
begrenztes Platzangebot für Fahrräder zur Verfügung. Die Grundvoraussetzung
für eine Mitnahme von Fahrrädern muß sein, daß andere Fahrgäste, insbesondere
Fahrgäste mit Kinderwagen. Blinde und Behinderte nicht benachteiligt werden
dürfen. Dieser Anspruch sowie die verhältnismäßig starke Auslastung der
Straßenbahnzüge an Werktagen wie Wochenenden stehen einer Freigabe des
Fahrradtransportes in der Straßenbahn entgegen. Dies hat auch der
Verkehrsausschuß des Abgeordnetenhauses so gesehen, der einen entsprechenden
Antrag zur "Beförderung von Fahrrädern in Straßenbahnwagen" abgelehnt hat.
Der Sachverhalt wurde dem ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) im August
noch einmal schriftlich bestätigt. Etwaige Meldungen über eine
Liberalisierung der bestehenden Praxis entbehren somit jeder Grundlage.
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Was in Potsdam möglich ist, wird von der BVG für die (fast) baugleiche Berliner Straßenbahnzüge untersagt: Der Umweltverkehrsverbund ÖPNV + Fahrad. Foto: I. Schmidt |
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Abends und am Wochenende wäre jedoch auch in den Berliner Straßenbahnen ausreichend Platz für Fahrräder. Foto: I. Schmidt |
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[IGEB] Mit der grundsätzlichen Ablehnung einer Fahrradmitnahme in der
Straßenbahn nimmt die BVG unter den deutschen Verkehrsbetrieben inzwischen
eine fast einsame Außenseiterposition ein. Viele andere Verkehrsbetriebe
haben längst erkannt, daß die Kombination ÖPNV + Fahrrad eine ernste
Alternative zur Pkw-Benutzung sein kann. Klar ist dabei auch, daß die
Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmittein nicht unproblematisch ist.
Das Fehlverhalten einzelner rücksichtsloser Fahrradbenutzer, die sich auch
noch in den vollsten Zug drängeln, darf jedoch nicht dazu führen, daß
alle umweltbewußten Verkehrsteilnehmer dafür bestraft werden.
Zu dem auch von der BVG angestrebten Ziel, das Verkehrssystem
Straßenbahn als Alternative zum nicht mehr finanzierbaren U-Bahn-Ausbau
weiter aufzuwerten, muß auch die Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern
gehören. Die überwiegend eingesetzten Tatra-Züge bieten hierfür
grundsätzlich ausreichend Platz.
Es ist daher überhaupt nicht einzusehen, daß die Fahrräder nicht
wenigstens in den Abendstunden und am Wochenende auch in der Straßenbahn
befördert werden dürfen. Zu diesen Zeiten, zu denen übrigens fast alle
BVG-Straßenbahnlinien mit kürzeren Zügen bedient werden, kann keinesfalls
von einer"verhältnismäßig starken Auslastung der Straßenbahnzüge "gesprochen
werden.
BVG
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