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Die VBB-fahrCard - Modernes Nutzermedium entspricht dem Datenschutz Kein Missbrauch von Kundendaten

Stellungnahme zum Artikel „Datenschutzalptraum VBB-fahr-Card“ in SIGNAL 5/2013

Seit dem 1. Januar 2013 ist sie offiziell unterwegs - die VBB-fahrCard. Schrittweise erhalten alle Abonnement-Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin und Brandenburg statt der üblichen Wertmarkenabschnitte den kontaktlosen elektronischen Fahrausweis auf einer Chipkarte im Scheckkartenformat. Zuvor hatten bereits rund 6000 Kunden die VBB-fahrCard in der Praxis getestet.

Bis zum Jahresende erhalten alle Abonnement-Kunden in den Tarifbereichen Berlin ABC, Potsdam ABC, Brandenburg a. d. H. ABC und Frankfurt (Oder) AB sowie viele Vertragskunden in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Oberhavel und Havelland die neue VBB-fahrCard. Ab 2014 sollen auch schrittweise die ersten Schüler-/Azubi- und Firmentickets in den benannten Tarifbereichen auf das neue Nutzermedium umgestellt werden. In einer weiteren Ausbaustufe werden ab 2015 alle Abonnements, Schüler-/Azubi- und Firmentickets im Verbundgebiet auf den elektronischen Fahrausweis umgestellt.

Mit der VBB-fahrCard entfällt der monatliche Wechsel des Wertabschnitts, da diese bis zu fünf Jahre genutzt werden kann. Sie ersetzt außerdem für viele Abonnenten die bisherige Kundenkarte. Alle Nutzer erhalten zudem umgehend Ersatz, sollte die Chipkarte einmal verloren gehen.

Was verbirgt sich technisch hinter der VBB-fahrCard?

Die VBB-fahrCard entspricht dem einzigen durch Bund und Länder geförderten technischen und organisatorischen Standard für elektronisches Fahrgeldmanagement in Deutschland, der VDV-Kernapplikation (VDV-KA). Der Chip im Nutzermedium erfüllt demnach folgende technischen Mindeststandards:

  • ISO 7816-Konformität
  • ISO 14443-Konformität
  • Unterstützung ISO-konform spezifizierter VDV-KA-eigener Kommandos
  • Unterstützung sowohl symmetrischer als auch asymmetrischer kryptografischer Verfahren
  • Speicherbedarf unter 8 kB bei einer Konfiguration der Applikation mit zehn Logbucheinträgen und maximal zehn Berechtigungen.

Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg sind aktuelle Chips des Herstellers NXP in den Chipkarten der Cardag Deutschland GmbH und bald auch der Swiss Post Solutions GmbH im Einsatz (SmartMX P5CD036 sowie SmartMX P5CD081), die vom Sicherheitsmanagement der obersten Kontrollinstanz über den Standard, der VDV-Kernapplikations GmbH & Co. KG, zertifiziert sind.

Diese Chips gelten zusammen mit dem entsprechenden Sicherheitsverfahren, einer Public Key Infrastruktur, aktuell als sicher.

Das Klonen einer VBB-fahrCard und die Verwendung eines Klons anstelle der Original-Chipkarte sind ausgeschlossen, da alle Chipkarten vor Ihrem Einsatz zentral im Sicherheitsmanagement der VDV-Kernapplikations GmbH & Co. KG registriert werden müssen. Gleiches gilt im Übrigen für die Sicherheitsmodule, die bei den Lese- und Schreibvorgängen mit den Chipkarten in den entsprechenden Terminals eingesetzt werden. Die Terminals müssen ebenso einen Zertifizierungsprozess durchlaufen.

Ohne Anmeldung einer Chipkarte bei der VDV-Kernapplikations GmbH & Co. KG wäre ein authentifiziertes Beschreiben oder Lesen der Karte gegen ein zertifiziertes Terminal mit registriertem Sicherheitsmodul also nicht möglich.

Welche Daten werden mit Ausstellung der VBB-fahrCard erhoben und auf dieser gespeichert?

Auf der VBB-fahrCard werden nur Daten gespeichert, die bisher auch auf dem Papierwertabschnitten oder der Kundenkarte vermerkt sind. Bei unpersönlichen Abonnements werden das Tarifprodukt, der räumliche Geltungsbereich, die zeitliche Gültigkeit und die Kartennummer (ID) auf dem Chip des Nutzermediums gespeichert. Bei persönlichen Abonnements wird zudem der Kundenname auf dem Chip hinterlegt und auf die Karte aufgedruckt. Bei Schüler- und Seniorenkarten wird außerdem das Geburtsdatum auf dem Chip gespeichert. Zudem erfolgt der Aufdruck eines Lichtbildes auf das Medium, eine elektronische Speicherung des Bildes auf der Chipkarte findet nicht statt. Im Bedarfsfall können die Kunden die auf der Chipkarte gespeicherten Daten selbst an Kundenterminals in den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen überprüfen.

Grundsätzlich wird jedes Mal, wenn die Karte an ein entsprechendes Lesegerät geführt wird, auf der Karte vermerkt, wann der Kontakt mit dem Terminal erfolgte und welche Aktion das Terminal ausgeführt hat (z. B. Ausgabe Ticket, Kontrolle Ticket). Es werden maximal zehn Einträge auf der Karte hinterlegt. Der älteste Eintrag wird jeweils durch den neuesten Transaktionsaktionsdatensatz überschrieben.

Die Verkehrsunternehmen legen auch weiterhin die vertragsüblichen Daten in Ihren Abonnementverwaltungssystemen ab, die jedem Kunden mit Vertragsabschluss offen gelegt werden. Jeder Kunde erhält eine Vertragsnummer, die bisher auch auf jedem Wertabschnitt abgedruckt ist. Mit Einführung der VBB-fahrCard wird zudem die auf der Karte aufgedruckte Chipkartennummer und die Nummer der elektronisch in die Applikation der Chipkarte geschriebenen Fahrtberechtigung (elektronisches Ticket) dem Kundenprofil zugeordnet. Die Kunden können so ihren Anspruch auf Ersatz bei Verlust der Karte problemlos geltend machen. Auch eine missbräuchliche Nutzung durch Unberechtigte kann schnellstmöglich erkannt und unterbunden werden.

Hierfür und für die Bearbeitung etwaiger Reklamationen wird spätestens ab dem Jahr 2015 ein Datensatz gespeichert, der bei der Beschreibung der VBB-fahrCard erzeugt und an ein zentrales verbundweites Hintergrundsystem im VBB gesendet wird. Dieser Datensatz enthält, neben den allgemeinen Transaktionsdaten (z. B. Terminal-ID, Transaktionszeitpunkt), lediglich die Chipkartennummer sowie den Gültigkeitsbeginn und das Gültigkeitsende der Applikation, in der die Fahrtberechtigungen des Kunden - also in der Regel seine Abonnement-Berechtigung - gespeichert werden.

Im Übrigen sind die Datenstrukturen auf dem Chip der VBB-fahrCard von der VDV-Kernapplikation verbindlich vorgeschrieben. Die VBB GmbH und alle Verkehrsunternehmen im Verbund haben sich zu deren Einhaltung vertraglich verpflichtet. Änderungen an vorhandenen oder Ergänzungen weiterer Datenfelder sind also nur innerhalb der vorgegebenen Datenstrukturen möglich. Somit ist es keinem Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen erlaubt, nachträglich zusätzliche Datenfelder einzuführen.

Welche Daten erheben die Verkehrsunternehmen bei der Kontrolle der VBB-fahrCard?

Die VBB-fahrCard ist, wie heute schon die Papierfahrausweise, in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs mitzuführen. Beim kontrollierten Vordereinstieg im Bus oder bei einer mobilen Kontrolle ist sie an einer Schreib- und Leseeinheit vorbeizuführen. Dabei wird die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Fahrtberechtigung geprüft und ein Abgleich mit einer Sperrliste vorgenommen, die täglich von einem deutschlandweit zentralen Hintergrundsystem, dem Kontrollservice-System (KOSES), bereitgestellt wird. Sofern ein Verkehrsunternehmen diesem System die Chipkartennummer eines Kunden gemeldet hatte (z. B. weil die Karte als verloren gemeldet und eine Ersatzkarte ausgestellt wurde), wird ein Sperrvermerk auf die kontrollierte Karte geschrieben.

Spätestens ab dem Jahr 2015 werden die Kontroll- und Sperrtransaktionsdatensätze an das zentrale verbundweite Hintergrundsystem des VBB gesendet. Der Kontrolldatensatz enthält neben den allgemeinen Transaktionsdaten (z. B. Terminal-ID, Transaktionszeitpunkt, Linie) die Chipkarten- und Fahrtberechtigungsnummer sowie die für die zeitliche und räumliche Kontrolle relevanten Daten. Je nachdem, ob die Fahrtberechtigung oder die Applikation auf der Chipkarte bei der Sperrtransaktion gesperrt wird, wird bei Sperrprozessen - zusätzlich zur ID des Tarifprodukts und den allgemeinen Transaktionsdaten - die Chipkartenoder Fahrtberechtigungsnummer erfasst. Der Kundenname wird in keinem Datensatz erfasst.

Was passiert mit Daten, die in das zentrale Hintergrundsystem des VBB gelangen?

Die Transaktionsnachweise, die im zentralen Hintergrundsystem des VBB zusammenlaufen werden, werden gegeneinander geprüft, so dass möglichst automatisiert und schnell erkannt werden kann, wenn eine fehlerhafte oder fehlende Transaktion (z. B. Kontrollnachweis ohne vorliegendem Ausgabenachweis) auftritt und die entsprechenden Schritte eingeleitet werden können (z. B. Sperrung der Karte/Applikation). Durch diese Prüfverfahren kann die Sicherheit des Systems gewährleistet werden.

Die Transaktionsdaten werden nach einem definierten Zeitraum aus dem System gelöscht und können nicht mit den Kundendaten, die bei den Verkehrsunternehmen geführt werden, zusammenbracht werden.

Ist die Einführung des elektronischen Fahrgeldmanagements im VBB mit Datenschutzbehörden abgestimmt worden?

Bereits lange vor der Ausgabe der ersten VBB-fahrCard an einen Kunden sind die Landesdatenschutzbeauftragten der Länder Berlin und Brandenburg in das Vorhaben eingebunden worden. Ihre Hinweise wurden zusätzlich zu den zentralen Vorgaben des Bundesdatenschutzes an die VDV-KA von der VBB GmbH und den Verkehrsunternehmen berücksichtigt und in die entsprechenden Datenschutz- und Sicherheitskonzepte integriert, die regelmäßig durch die Behörden geprüft werden. Die Unternehmen handeln zudem nach den Vorgaben der Datenschutzbeauftragten zur „Datensparsamkeit", wonach nur Daten erhoben werden, die für die Abwicklung der Geschäftsprozesse des elektronischen Fahrgeldmanagements zwingend erforderlich sind. Die Speicherung der Daten erfolgt grundsätzlich nur so lange, wie dies unbedingt notwendig ist.

Brigitta Köttel, VBB-Öffentlichkeitsarbeit

aus SIGNAL 6/2013 (Dezember 2013/Januar 2014), Seite 3-4

 

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