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| Umleitung. Der Berliner Mauer-Radweg ist immer noch durch die Dresdener Bahn (hinter den Bäumen) unterbrochen. Foto: Michael Wedel |
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„Letzte Lücke … wird endlich geschlossen“
Ebenso lautete bereits die Überschrift meines
Beitrages in der SIGNAL 1/2013. Seither
waren aber noch weitere sechs Jahre intensiver
Arbeit erforderlich, bis dies nun wirklich
gesichert scheint.
Mein Dank gilt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, die am 9. Mai den entscheidenden
Beschluss gefasst hat. Mein Dank
gilt außerdem den Ländern Berlin und
Brandenburg und vielen anderen Akteuren,
die das zeitweise aussichtslos Erscheinende
ermöglichen. Berlin wird die Planungs- und
Baukosten übernehmen, Brandenburg die
erforderlichen Ablösezahlungen an die
Deutsche Bahn. Offen war zuletzt nur noch,
ob die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
dauerhaft den Unterhalt des Weges trägt.
Das ist seit dem 9. Mai 2019 nun gesichert.
Eines ist klar: Wenn die Unterführung unter
der S-Bahn und den künftigen Fernverkehrsgleisen
der Dresdener Bahn jetzt nicht
mitgebaut wird, dann kommt sie nie! Die
vielen Radelnden auf dem Mauer-Radweg
müssten weiterhin einen großen fahrradunfreundlichen
Umweg auf grobem Kopfsteinpflaster
über Berlin-Lichtenrade fahren.
Der entscheidende Beschluss
In ihrer Sitzung am 9. Mai 2019 hat sich die
Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erneut mit der Planung,
Errichtung und Unterhaltung einer Eisenbahnüberführung
für den Berliner Mauer-Radweg befasst.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung lautete
im Wortlaut: „Die Gemeindevertretung
beschließt, das mit Antrag auf Planfeststellung
am 5.11.2013 eingeleitete Planfeststellungsverfahren
zum Neubau einer Eisenbahnüberführung
Mauerweg wiederaufzunehmen und
nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluss die
Errichtung der Eisenbahnüberführung zu realisieren.
Die notwendigen Mittel sind im Haushalt
2020 zu berücksichtigen, eine zusätzliche
Stelle ist im Stellenplan der Gemeinde einzuplanen.
Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin,
die Verwaltung zu beauftragen
- 1.) eine Verwaltungsvereinbarung mit dem
Land Berlin zur Finanzierung der Planung
und Errichtung der Eisenbahnüberführung
Berliner Mauerweg ( ) abzuschließen.
- 2.1) entweder dem Vorschlag des Landes Brandenburg
grundsätzlich zu folgen, und eine
Verwaltungsvereinbarung mit dem Land
Brandenburg zur Finanzierung der kapitalisierten
Erhaltungs- und Betriebskosten,
die der DB Netz AG im Zusammenhang
mit der neu zu errichtenden Eisenbahnüberführung
Berliner Mauerweg zu zahlen
sind, unter der Bedingung abzuschließen,
dass Brandenburg die Bereitstellung
der Mittel uneingeschränkt zusichert ( )
- 2.2) oder weiter zu verhandeln, bis eine vollständige
Kostenübernahme zugesichert
wird, und eine Verwaltungsvereinbarung
mit dem Land Brandenburg zur Finanzierung
der kapitalisierten Erhaltungs- und
Betriebskosten, die sowohl der DB Netz
AG als auch der Gemeinde im Zusammenhang
mit der neu zu errichtenden Eisenbahnüberführung
Berliner Mauerweg zu
zahlen sind, abzuschließen ( ).“
Zur Einordnung: Der Beschlussvorschlag 2.1
basiert auf einer Zusage des Landes Brandenburg,
Beschlussvorschlag 2.2 erfordert neue
Verhandlungen, damit das Land Brandenburg
auch die Folgekosten für die Erhaltung
des Weges trägt. Diese Forderung entspricht
der bisherigen Beschlusslage der Gemeinde.
Aber wenn sie am 9. Mai aufrechterhalten
worden wäre, gäbe es nicht nur weitere Verzögerungen,
sondern die Gefahr eines Scheiterns
des Projektes wäre groß.
Die lange Vorgeschichte
In der Begründung zur Beschlussvorlage erläuterte
die Verwaltung im Wortlaut: „Bereits
seit dem Jahr 2001 bestehen Bestrebungen des
Landes Berlin und des auf Verkehrspolitik spezialisierten
Europaabgeordneten Cramer, der
sich als Befürworter des Erhalts des ca. 160
km langen Berliner Mauerwegs dafür einsetzt,
dass eine Eisenbahnüberführung in der Gemeinde
Blankenfelde-Mahlow erstmalig errichtet
wird, um einen weiteren Lückenschluss
im Verlauf des Mauerweges zu erschaffen.
Seit 2010 finden Arbeitsgespräche zwischen
dem Land Berlin, dem Land Brandenburg,
der DB AG und der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zur Finanzierung, Umsetzung und
Baulastträgerschaft einer zukünftigen Eisenbahnüberführung
(EÜ) Mauerweg statt. Die
Gemeinde hat am 14.06.2012 den Beschluss
gefasst, die Baulastträgerschaft für den Mauerweg
zu übernehmen ( ) und ihre Bereitschaft
erklärt, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen
und die notwendigen Grundstücke
zu erwerben, wenn die anderen Beteiligten
sämtliche Kosten tragen, die im Zusammenhang
mit Planung, Bau und Unterhaltung dieser
EÜ stehen werden. Berlin stimmte der Kostenübernahme
für Planung und Bau grundsätzlich
zu und Brandenburg stellte in Aussicht,
die Unterhaltungskosten zu übernehmen.
Durch die Gemeinde wurde die Erstellung
der notwendigen Entwurfsunterlagen beauftragt
und im Jahr 2013 wurde ein Planfeststellungsantrag
für das Vorhaben durch die
Gemeinde beim Landesamt für Bauen und
Verkehr eingereicht. Das förmliche Verfahren
wurde durch Auslegung der Planfeststellungsunterlagen
Februar/ März 2014 eröffnet. Der
zugesicherte Grunderwerb wurde durch die
Gemeinde realisiert.
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| Der Berliner Mauerweg entlang der ehemaligen Grenze zwischen West-Berlin und der DDR ist gut ausgeschildert. Foto: Marc Heller |
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Die seitdem andauernden Verhandlungen
zum Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen,
mit denen sich die Länder Berlin und
Brandenburg gegenüber der Gemeinde zur
jeweiligen zugesagten Kostenübernahme verpflichten
wollen, führten dazu, dass das Planrechtsverfahren
nicht weiter vorangetrieben
wurde. ( )
Die Verhandlungsergebnisse mit den Ländern
Berlin und Brandenburg sind mit Stand
Mai 2019 folgende:
zu 1.) Mit dem Land Berlin konnte bereits im
April 2018 Einigkeit über den Abschluss einer
Vereinbarung zur vollständigen Finanzierung
bis zur Fertigstellung der Maßnahme, ohne
Einschränkung des Förderzeitraums ( ) erzielt
werden.
zu 2.) Mit dem Land Brandenburg konnte
bislang keine Einigkeit erzielt werden, insbesondere
da sich das Land nicht bereit erklärt,
die der Gemeinde durch die Unterhaltung und
zukünftige Erneuerung der in ihrer Baulast stehenden
Bauwerksteile und des neuen Weges
entstehenden Kosten zu tragen.
In diesem Zusammenhang ist durch die
Gemeindevertretung zu entscheiden, ob von
der bestehenden Beschlusslage abgewichen
werden soll (gemäß Beschlussvorschlag zu
2.1) oder ob die Gemeinde einer Vereinbarung
nur zustimmt, mit der sich das Land verpflichtet,
auch die Unterhaltungs- und Erneuerungskosten
der Gemeinde zu erstatten (gemäß Beschlussvorschlag
zu 2.2).
Weiterhin möchte das Land die zugesicherte
Kostenübernahme unter den Vorbehalt der
Verfügbarkeit der Mittel im eigenen Haushalt
stellen. Vom Abschluss einer Vereinbarung mit
dieser Klausel wird dringend abgeraten ( ).
Die Steuerung dieses fachlich und zeitlich
anspruchsvollen Projektes ist mit der vorhandenen
Verwaltungskraft nicht sachgerecht
umsetzbar, so dass die Verwaltung bei entsprechender
Beschlusslage die Besetzung der
neu zu schaffenden Stelle eines Projektsachbearbeiters
mit entsprechendem fachlichen
Hintergrund umgehend in die Wege leiten
soll.“
Am Ende einstimmig
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| Der Kartenausschnitt zeigt, dass der Berliner Mauer-Radweg an der Grenze zwischen Berlin-Lichtenrade und Mahlow durch die S-Bahn-Strecke unterbrochen ist und ein weiter Umweg bis zum nächsten Bahnübergang in Lichtenrade erforderlich wird. aus: Michael Cramer, Berliner Mauer-Radweg, Verlag Esterbauer GmbH |
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Nach Diskussion wurde der Beschlussvorschlag
2.2), mit dem neue Hürden errichtet
worden wären, mit 3 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Der oben zitierte grundsätzliche Beschluss
für die Realisierung der Unterführung
mit den beiden Aufträgen an die Verwaltung
gemäß Ziffern 1.) und 2.1) wurde
dann erfreulicherweise einstimmig bei 2
Enthaltungen gefasst.
Damit kann die letzte Lücke im Berliner
Mauer-Radweg endlich geschlossen werden.
Gegenüber dem Tagesspiegel äußerte Bürgermeister
Ortwin Baier die Hoffnung, dass eine
Fertigstellung bis 2022 möglich sei, also drei
Jahre vor der derzeit für 2025 geplanten Fertigstellung
dieses Abschnitts der Dresdener Bahn.
Davon profitieren werden dann auch alle,
die auf dem Radfernweg Berlin—Leipzig
unterwegs sind.
Michael Cramer
Mitglied des Europäischen Parlaments – Fraktion Die Grünen/EFA und
Mitglied des Ausschusses für Verkehr und Tourismus
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