Diese Mal geht es um Herrn M., der sich ein Onlineticket für die
Strecke Berlin—Weetzen ohne Zugbindung kaufte. Da sich seine
Zeitplanung kurzfristig änderte, wollte er einen Tag vor dem
Geltungstag seines Tickets die Fahrt antreten. Vor Fahrtantritt
informierte er sich im DB Reisezentrum, welche Maßnahmen
nun zu ergreifen seien, damit er unverzüglich die Fahrt antreten
könne. Die Mitarbeiterin notierte auf der Rückseite eine geänderte
Gültigkeit seines Tickets und versicherte, dass Herr M.
nun die Fahrt antreten könne.
Im Zug erhielt Herr M. jedoch aufgrund der aufgedruckten
Angaben auf seinem Fahrschein eine Fahrpreisnacherhebung
in Höhe von 109,70 Euro. Nach dem zweiten Beschwerdeschreiben
an die DB AG wurde diese dann auf 30,80 Euro reduziert.
Sehr ärgerlich war, dass keines der Antwortschreiben der
DB AG den von Herrn M. geschilderten Sachverhalt vollständig
erfasste.
Die Schlichtungsstelle setzte sich für die Einstellung des
Mahnverfahrens gegen Herrn M. ein. Dem schloss sich die
DB AG an. Herr M. erhielt zusätzlich noch einen Reisegutschein
in Höhe von 20 Euro.
Gern unterstützt die Schlichtungsstelle
auch Sie, wenn es Probleme bei Ihrer Reise
mit Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug gab. Sie
können Ihr Anliegen schriftlich, per Fax oder
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Reise finden Sie auf der Internetseite
www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org.
Schlichtungsstelle Mobilität
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