Das Paar wollte mit dem EuroNight von Berlin
nach Dortmund und von dort mit dem
ICE bis Frankfurt Flughafen fahren. Planmäßige
Ankunft am Flughafenbahnhof sollte
um 7.30 Uhr sein, der Abflug nach Asien um
11.00 Uhr. Es war also ausreichend Puffer für
die Umsteigezeit eingeplant.
Schon nach kurzer Fahrzeit kam der Euro-
Night zum Stehen. Das Ehepaar erfuhr vom
Zugbegleiter, dass der Zug so schnell nicht
weiterfahren würde. Aus diesem Grund
riet er ihnen, in Hannover umzusteigen
und von dort einen ICE nach Frankfurt am
Main zu nehmen. Da nicht sicher war, wann
der EuroNight in Hannover eintreffen würde,
konnten sie nicht in Ruhe schlafen und
daher die gebuchten Liegen nicht nutzen.
Leider wurden ihnen aber im Zug keine
Sitzplätze zur Verfügung gestellt, so dass
die Fahrt für sie sehr unangenehm war.
Glücklicherweise erreichte der EuroNight
Hannover rechtzeitig, so dass der Umstieg,
wenn auch mitten in der Nacht, klappte
und die beiden Fahrgäste ihren Flug in
Frankfurt am Main erreichten.
Das Ehepaar wandte sich daraufhin an
die DB AutoZug GmbH mit der Bitte um
Erstattung der Liegewagenkosten und um
Entschädigung aufgrund der Verspätung.
Weiterhin klagten sie über den schlechten
Komfort und die schlechten hygienischen
Bedingungen im Abteil und auf der Toilette.
In mehreren Schreiben hat DB AutoZug mit
Hinweis auf die Beförderungsbedingungen
eine Erstattung abgelehnt, ist dabei aber
nicht auf den kritisierten Sachverhalt eingegangen.
Daraufhin wandte sich das Paar an die
Schlichtungsstelle Mobilität. Die Schlichtungsstelle
prüfte den Sachverhalt und leitete
ein Schlichtungsverfahren ein.
Da das Ehepaar aufgrund der Verspätung
und der dadurch ausgelösten Aufregung
die Liegen nicht nutzen konnte und weil
ihnen ohnehin vom Zugbegleiter empfohlen
wurde, bereits in Hannover umzusteigen,
wurde von der Schlichtungsstelle die
Erstattung der Liegewagenkosten als Reisegutschein
vorgeschlagen.
Die Deutsche Bahn AG folgte dem Vorschlag
und stellte einen Reisegutschein
von 28 Euro aus.
Gern unterstützt die Schlichtungsstelle
auch Sie, wenn Sie mal mit der Bahn, dem
Bus, dem Schiff oder dem Flugzeug hängen
bleiben. Sie können Ihr Anliegen schriftlich,
per Fax oder per E-Mail einsenden. Auf der
Internetseite www.schlichtungsstelle-mobilitaet.
org finden Sie auch viele Tipps für
Ihre Reise.
Schlichtungsstelle Mobilität
c/o Verkehrsclub Deutschland (VCD) e. V.
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