Sozialverbände und Oppositionsparteien
in Brandenburg haben im Frühjahr eine
„Volksinitiative Sozialticket“ gestartet. Der
Vorstand des Berlin-Brandenburgischen
Bahnkunden-Verbands hat sich einstimmig
entschlossen, das Vorhaben zu unterstützen.
Denn die Möglichkeit zur Nutzung eines
ausreichenden Bahn- und Busangebotes
bedeutet gerade für diejenigen, die ein
geringes Einkommen haben, eine Grundvoraussetzung
zur Teilnahme und Teilhabe
am öffentlichen Leben. Dazu gehört nicht
nur die Pflege sozialer Kontakte, sondern
auch die Möglichkeit, ohne große Probleme
seinen Arbeitsplatz zu erreichen bzw. zu Bewerbungsgesprächen
zu kommen.
Im ALG II-Regelsatz sind nur 11,04 Euro
monatlich für Mobilitätskosten enthalten.
Daher sollte es selbstverständlich sein, analog
diesem Regelsatz auch ein entsprechendes
Angebot zu unterbreiten. Dieses Sozialticket
soll für eine kreisfreie Stadt bzw. einen
Landkreis gelten und an Bewohner ausgegeben
werden, die Arbeitslosengeld II (auch
ergänzend), Sozialgeld, Grundsicherung im
Alter oder Sozialhilfe erhalten oder in einer
Bedarfsgemeinschaft leben oder Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen.
Das Sozialticket soll die Hälfte des Regelfahrpreises
für eine persönliche Monatskarte
kosten, also zum Beispiel für einen Landkreis
statt 76 nur 38 Euro, eine gleitende Gültigkeit
besitzen, aber nicht übertragbar und
ohne Mitnahmeregelung sein.
Unterschriftenlisten gibt es auch auf der
Internet-Seite des Bahnkunden-Verbands
(www.bahnkunden.de, Presseinfo vom
2.5.2007). Da die Form vorgeschrieben ist,
müssen für eine korrekte Unterschriftenleistung
die Vordrucke genutzt werden.
Berlin-Brandenburgischer Bahnkunden-Verband
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