Die europäische Passagierrechtsverordnung
(Verordnung (EG) 261/2004) ist seit
Februar 2005 in Kraft. Sie schreibt vor,
dass Fluggesellschaften ihre Passagiere
bei Verspätungen ab drei Stunden oder
bei Flugausfällen über
ihre Rechte gemäß
der Verordnung informieren müssen. Den
Passagieren müssen bei Verspätungen von
mehr als drei Stunden u. a. zwei kostenlose
Telefonate sowie Verpflegung während
der Wartezeit angeboten werden. Bei größeren
Verspätungen oder Flugausfällen
sind sogenannte entfernungsabhängige
Ausgleichszahlungen an die betroffenen
Passagiere zu zahlen. Doch obwohl die besonders
auf Druck des Europäischen Parlaments
verabschiedete Regelung eindeutig
ist, bringen die europäischen Fluggesellschaften
ihre Kunden um die festgeschriebenen
Rechte.
Allein 2009 sind rund 1.400 Ordnungswidrigkeitsverfahren
vom zuständigen Luftfahrtbundesamt
eingeleitet worden, wobei
jedoch nur ein einziges Bußgeld verhängt
wurde. So können die Passagierrechte nicht
in der Praxis durchgesetzt werden! Hinzu
kommt, dass die Bußgelder nach Auskunft
des Bundesverkehrsministeriums durchschnittlich
zwischen 2.400 und 3.000 Euro
liegen und damit in einer Höhe, die selbst
bei Verhängung einer Strafe nicht abschreckend
ist.
Auch für Flugreisende muss es – wie bei
der Bahn – eine unabhängige Schlichtungsstelle
und eine Entschädigungszahlung
nicht erst ab drei Stunden Verspätung, sondern
– wie bei der Bahn – schon ab einer
Stunde geben. Michael Cramer, MdEP
Verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament
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